Einstellung von EU-Bediensteten
Die EU-Institutionen beschäftigen über 60 000 Menschen aus den 27 EU-Mitgliedsländern. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert offene Auswahlverfahren für die Beschaffung von Personal für unbefristete und befristete Stellen. Wenn Sie für die EU arbeiten möchten, ist die EPSO-Website daher Ihre erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie alle Informationen zu Auswahlverfahren und Tipps zur Vorbereitung.
Die verschiedenen Laufbahnen bei der EU
Unsere Auswahlverfahren stehen Interessentinnen und Interessenten unterschiedlichster Herkunft offen – auf eine dementsprechend vielfältige und multikulturelle Umgebung sollten Sie sich bei uns einstellen. Für die meisten Stellen bei der EU müssen Sie mindestens zwei EU-Sprachen beherrschen.
Warum ist eine EU-Karriere für mich interessant?
In den EU-Institutionen befassen Sie sich mit Themen, die uns alle betreffen: Klimawandel, Migration, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Handel und mobile Kommunikation, um nur einige Beispiele zu nennen. In unseren Agenturen und Delegationen in Europa und weltweit erwartet Sie ebenfalls ein spannendes Betätigungsfeld.
Laufbahnprofile innerhalb der EU
Wenn Sie für die EU arbeiten, stehen Ihnen je nach Ausbildungshintergrund zahlreiche Laufbahnen offen: Rechnungsprüfung, Kommunikation, Wirtschaft/Statistik, europäische öffentliche Verwaltung, Außenbeziehungen, Finanzen, Informationstechnologie, Sprachen (Übersetzen oder Dolmetschen), Recht und andere.
So bewerben Sie sich für verschiedene Beschäftigungsformen
Die EU beschäftigt Festangestellte (Beamte), Vertragsbedienstete und Zeitbedienstete und bietet Praktika an. Sie führt Datenbanken mit Sachverständigen in relevanten Bereichen.
Festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte) werden entweder als Verwaltungsräte (AD-Beamte) oder als Assistenten (AST-Beamte) eingestuft.
Verwaltungsräte (AD-Beamte) sind an der Erarbeitung politischer Strategien beteiligt und überwachen die Umsetzung des EU-Rechts, erstellen Analysen und bieten Beratung in bestimmten Bereichen. In der Regel müssen Sie, um an einem Auswahlverfahren für Verwaltungsräte teilnehmen zu können, ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
Assistenten (AST-Beamte) übernehmen in der Regel unterstützende Aufgaben und sind für die interne Verwaltung der Institutionen unentbehrlich. Um sich für ein Auswahlverfahren für Assistenten zu bewerben, müssen Sie im Allgemeinen mindestens Ihr Abitur erfolgreich abgeschlossen haben.
Vertragsbedienstete werden für besondere handwerkliche oder verwaltungstechnische Aufgaben eingestellt. Die Verträge sind in der Regel zeitlich befristet – zu Beginn meistens auf sechs bis zwölf Monate.
Zeitbedienstete werden für besondere oder zeitlich befristete Aufgaben eingestellt. Die Vertragsdauer kann bis zu sechs Jahre betragen.
Jedes Jahr haben rund 1 900 junge Hochschulabsolventinnen und ‑absolventen die Möglichkeit, an den EU-Praktikumsprogrammen teilzunehmen. Die meisten EU-Institutionen bieten Praktika mit einer Dauer zwischen drei und fünf Monaten an.
Abgeordnete nationale Sachverständige
Abgeordnete nationale Sachverständige sind nationale oder internationale Beamte oder Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die vorübergehend für ein Organ der Europäischen Union tätig sind. Informieren Sie sich bei der Ständigen Vertretung Ihres Landes bei der EU über aktuelle Beschäftigungsmöglichkeiten.
Einige Institutionen stellen auch örtliche Zeitarbeitskräfte für bis zu sechs Monate ein – meistens für Sekretariatsaufgaben. Wenden Sie sich an lokale Zeitarbeitsfirmen, um Informationen über Einstellungen zu erhalten.
Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union verfügen jeweils über einen eigenen Dolmetschdienst. Freiberufliche Dolmetscher/innen werden jedoch gemeinsam ausgewählt. Voraussetzung für die Mitarbeit als freiberufliche/r Dolmetscher/in ist das Bestehen eines Akkreditierungstests. Um eine Stelle als Beamtin oder Beamter zu bekommen, müssen Sie an den Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) teilnehmen.
Neben Übersetzerinnen und Übersetzern beschäftigen die EU-Institutionen auch Fachleute in sprachbezogenen Bereichen wie Terminologie, Sprachtechnologie, Redaktion, Korrekturlesen und interkulturelle Kommunikation sowie Rechts- und Sprachsachverständige.
Die EU-Organe ernennen externe Sachverständige, die bei der Bewertung von Finanzhilfeanträgen, Projekten und Ausschreibungen behilflich sind und in bestimmten Fällen Stellungnahmen abgeben und Ratschläge erteilen. Die EU führt Datenbanken mit den Namen und Qualifikationen unabhängiger Sachverständiger, die die Institutionen und Agenturen in bestimmten Bereichen beraten.
Fraktionen des Europäischen Parlaments
Um eine Stelle in einer Fraktion zu finden, wenden Sie sich bitte an eine der im Europäischen Parlament vertretenen politischen Parteien. Diese Stellen werden nicht von den EU-Organen verwaltet.