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Beitritt zur EU

Wenn ein Land Mitglied der EU werden will, läuft ein komplexes Verfahren an, das Zeit in Anspruch nimmt. Nach der Erfüllung der Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft muss ein Bewerberland die Vorschriften und Regelungen der EU in allen Bereichen umsetzen.

Jedes Land, das die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt, kann sich bewerben. Diese Voraussetzungen sind unter dem Namen „Kopenhagener Kriterien“ bekannt und umfassen eine stabile Demokratie, eine rechtsstaatliche Ordnung und eine funktionierende Marktwirtschaft. Außerdem müssen alle EU-Rechtsvorschriften sowie der Euro akzeptiert werden.

Ein Land, das der Union beitreten möchte, legt dem Rat der EU einen Mitgliedsantrag vor. Der Rat beauftragt die Kommission, die Fähigkeit des Landes zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien zu beurteilen. Auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommission entscheidet der Rat anschließend über ein Verhandlungsmandat. Die Verhandlungen werden dann kapitelweise förmlich eröffnet.

Wegen der großen Menge an Vorschriften und Regelungen der EU, die jedes Land in sein innerstaatliches Recht umsetzen muss, erfordern die Verhandlungen bis zu ihrem Abschluss längere Zeit. Während dieses Heranführungszeitraums werden die Bewerberländer finanziell, verwaltungstechnisch und fachlich unterstützt.

Beitrittskandidaten

Die nachfolgenden Länder befinden sich im Prozess der „Umsetzung“ (oder Integration) der EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht:

Potenzielle Beitrittskandidaten

Potenzielle Kandidatenländer erfüllen noch nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der EU:

  • Georgien
  • Kosovo*
    * Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.