Überblick
- Aufgabe: faktengestützte Beratung zu Grundrechten
- Direktor/-in: Michael O’Flaherty
- Gründung: 2007
- Mitarbeiter: 105
- Standort: Wien (Österreich)
- Internet: FRA
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bietet Entscheidungsträgern auf europäischer und nationaler Ebene unabhängige, faktengestützte Beratung, um Diskussionen, Strategien und Rechtsetzung im Bereich Grundrechte fachlicher und zielgerichteter zu gestalten.
Tätigkeiten
Die FRA berät EU-Institutionen und nationale Regierungen in Grundrechtsfragen wie:
- Diskriminierung
- Zugang zum Recht
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Datenschutz
- Rechte der Opfer
- Rechte der Kinder
Die Agentur trägt dazu bei, dass EU-weit die Grundrechte wirksamer gefördert und geschützt werden. Zu diesem Zweck arbeitet sie in folgenden Bereichen mit ihren Partnern zusammen:
- Erhebung und Analyse von Informationen und Daten durch sozialrechtliche Forschung
- Unterstützung und fachkundige Beratung
- Kommunikation und Sensibilisierung für Grundrechte
Nutznießer
Die EU-Institutionen und die Regierungen von EU-Ländern erhalten durch die laufende Zusammenarbeit mit der FRA stets unabhängige fachliche Beratung und Analysen zum Thema Grundrechte. Beratung und Forschung aus der FRA erreichen über Netze und Verbindungen mit Partnern auf allen Ebenen die Entscheidungsträger in den nationalen Regierungen und der EU.
Die Agentur für Grundrechte unterhält besonders enge Verbindungen zu:
- den EU-Institutionen, -Einrichtungen und -Agenturen,
- den Regierungen und Parlamenten der EU-Länder,
- dem Europarat,
- Gruppen und Organisationen, die sich für Grundrechte einsetzen, sowie der Grundrechteplattform,
- nationalen Menschenrechtsgremien,
- den Vereinten Nationen, der OSZE und anderen internationalen Organisationen.
Siehe auch
Veröffentlichungen und anderes Material