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Einwanderung in die Europäische Union

Ihre Rechte und EU-Vorschriften

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in in ein EU-Land ziehen möchten, um dort zu arbeiten, zu studieren oder zu einem Familienmitglied zu ziehen, haben Sie im Rahmen der EU-Einwanderungsbestimmungen gegebenenfalls Anspruch auf bestimmte Rechte. Die EU und die EU-Länder teilen sich die Zuständigkeiten in diesem Bereich, aber die endgültige Entscheidung über einzelne Einwanderungsanträge liegt bei den einzelnen EU-Ländern. In Bereichen, in denen es keine EU-Vorschriften gibt, können die EU-Länder auch die Bedingungen für den Erhalt von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in ihrem Land festlegen.

Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis sollten Sie immer direkt bei den Behörden des EU-Landes beantragen, in das Sie umziehen möchten. Es gibt keine EU-Institution, die im Namen der einzelnen Länder Anträge bearbeitet oder Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen ausstellt.

Bin ich antragsberechtigt?

Die gemeinsamen Einwanderungs- und Visabestimmungen der EU gelten für folgende Personen, die für länger als 90 Tage in ein EU-Land umziehen möchten:

  • hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • konzernintern versetzte Arbeitskräfte (Nicht-EU-Bürger/innen mit einem Arbeitsvertrag in einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, denen eine Stelle in einer Niederlassung des Unternehmens in einem EU-Land angeboten wird)
  • Saisonarbeitskräfte
  • Forschende
  • Studierende
  • Praktikanten/Praktikantinnen und Freiwillige (Es gibt EU-Vorschriften für Austauschschüler/innen und Au-pairs, die die EU-Länder in ihrer nationalen Gesetzgebung anwenden können.)

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, sich aber legal in einem EU-Land aufhalten, dürfen Sie gemäß den Bestimmungen auch:

  • Familienmitglieder mitbringen
  • nach 5 Jahren Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Diese Vorschriften gelten in allen EU-Ländern außer Dänemark und Irland.

Zu welcher Personengruppe gehöre ich?

Hier finden Sie Informationen zu den Personengruppen, für die diese Vorschriften gelten. Außerdem erfahren Sie, welche Bestimmungen für Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und nachziehende Familienangehörige gelten, aufgeschlüsselt nach den Kategorien der berechtigten Personen.

Sie möchten in die EU einwandern?

Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen zum Arbeiten oder Studieren in die EU kommen und wie Sie Ihre Familie nachholen können. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was zu tun ist, wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes umziehen möchten.

Sie möchten in der EU studieren?

Hier finden Sie Informationen über nationale Hochschulsysteme, Finanzierungsmöglichkeiten sowie Visa und Aufenthaltsgenehmigungen in den EU-Ländern, die vom Projekt Study in Europe abgedeckt werden. Außerdem erhalten Sie praktische Informationen, die Ihnen bei der Vorbereitung auf ein Studium in der EU helfen.