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Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

Beschwerden über Verstöße gegen EU-Recht

In den meisten Fällen können Sie Ihre Rechte besser in dem Land durchsetzen, in dem Sie leben. Auf EU-Ebene gibt es jedoch Möglichkeiten, die auch für Sie hilfreich sein könnten.

Europäische Kommission

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein EU-Land gegen EU-Recht verstoßen hat, indem es

  • eine Maßnahme umsetzt (ein Gesetz oder eine Verordnung erlässt oder Verwaltungsmaßnahmen ergreift),
  • eine bestimmte Maßnahme nicht ergreift oder
  •  eine bestimmte Praxis anwendet,

können Sie eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen.

Europäischer Bürgerbeauftragter

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. 

Europäisches Parlament

Sie können beim Europäischen Parlament eine Petition zur Anwendung des EU-Rechts einreichen.

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln/EU-Bediensteten können Sie dem OLAF melden.

Rechtsbehelfe auf nationaler Ebene

Eine Verletzung des EU-Rechts wird oft schneller und effizienter über nationale Einrichtungen oder Behörden gelöst. In erster Linie sind Behörden und nationale Gerichte für die Anwendung des EU-Rechts zuständig. Es liegt also in Ihrem Interesse, alle möglichen Rechtsbehelfe auf nationaler Ebene zu nutzen.

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