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In der EU gibt es eine große Vielfalt an Kulturen und Sprachen – und genau das zeichnet sie aus! Die Sprachen der EU sind ein wesentlicher Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Daher unterstützt die EU Mehrsprachigkeit in ihren Programmen und im Rahmen der Arbeit ihrer Institutionen.

Die EU hat 24 Amtssprachen:

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Geschichte

Mit jedem Beitritt neuer Länder in die EU hat sich die Zahl der Amtssprachen erhöht.

EU-Amtssprache seit...

  • 1958: Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch
  • 1973: Dänisch, Englisch
  • 1981: Griechisch
  • 1986: Portugiesisch, Spanisch
  • 1995: Finnisch, Schwedisch
  • 2004: Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch
  • 2007: Bulgarisch, Irisch, Rumänisch
  • 2013: Kroatisch

So klingen die EU-Amtssprachen

Mehrsprachigkeit

Mehrsprachigkeit gehört zu den Grundprinzipien der EU.

Die Ziele dieser Politik sind:

  • Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern in ihrer eigenen Sprache
  • Erhalt der reichen Sprachenvielfalt Europas
  • Förderung des Sprachenlernens in Europa

Einen solchen Ansatz gab es noch nie – weder in mehrsprachigen Staaten noch in internationalen Organisationen.

Das Prinzip der Mehrsprachigkeit ist in der Charta der Grundrechte der EU verankert: Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, bei der Korrespondenz mit den EU-Institutionen eine der 24 Amtssprachen zu verwenden und eine Antwort in der gleichen Sprache zu erhalten.

Rechtsakte und deren Zusammenfassungen sind in allen EU-Amtssprachen verfügbar.

Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union werden in alle EU-Amtssprachen verdolmetscht. Mitglieder des Europäischen Parlaments dürfen im Parlament in jeder EU-Amtssprache sprechen.

Konferenzdolmetscher/innen und Übersetzer/innen sorgen dafür, dass das Gesagte und Geschriebene in allen 24 EU-Amtssprachen und erforderlichenfalls in anderen Sprachen verfügbar ist.

EU-Sprachenregelung

Die Rechtsvorschriften zum Sprachgebrauch in den EU-Institutionen wurden vom Rat einstimmig durch Verordnungen festgelegt und mit Artikel 342 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommen. Diese Vorschriften sind in der Verordnung Nr. 1 festgelegt, wonach alle 24 EU-Amtssprachen gleichermaßen Arbeitssprachen der Institutionen sind.

Englisch bleibt auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eine Amtssprache. Solange Englisch in Verordnung Nr. 1 aufgeführt ist, bleibt es eine Amts- und Arbeitssprache. In Irland und Malta ist Englisch immerhin offizielle Landessprache.

Verordnung Nr. 1 legt außerdem fest, in welchen Sprachen EU-Gesetze sowie Schriftstücke zwischen den EU-Institutionen und der Öffentlichkeit oder den EU-Ländern abzufassen und zu veröffentlichen sind. Die EU-Institutionen können zudem festlegen, wie diese Regelung der Sprachenfrage intern anzuwenden ist.