Überblick
- Rolle: Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedsländern, die Gesetze annehmen und die EU-Politik koordinieren
- Mitglieder: Minister/innen aus jedem EU-Land, je nach behandeltem Politikbereich
- Vorsitz: Jedes EU-Land übernimmt wechselweise den Ratsvorsitz für sechs Monate
- Gegründet: 1958 (als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)
- Sitz: Brüssel, Belgien
- Internetpräsenz: Rat der Europäischen Union
Im Rat der EU, landläufig auch „der Rat“ genannt, kommen Minister/innen aus allen EU-Ländern zusammen, um Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. Alle auf den Ratstagungen anwesenden Ministerinnen und Minister sind befugt, für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln. Die Tagungen des Rates finden in erster Linie in Brüssel statt, werden jedoch drei Monate im Jahr (April, Juni und Oktober) in Luxemburg einberufen.
Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat das Hauptbeschlussorgan der EU.
Nicht zu verwechseln mit:
- Europäischer Rat: Vier Mal im Jahr kommen die EU-Staats- und Regierungschefs zusammen, um die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik festzulegen.
- Europarat – keine Einrichtung der EU
Aufgaben des Rates der Europäischen Union
- Abstimmung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
- Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder
- Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates
- Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen
- Genehmigung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
Zusammensetzung
Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Er tritt in zehn verschiedenen Konfigurationen zusammen, je nach Politikbereich. Zu diesen Treffen sendet jedes Mitgliedsland den jeweils für das anstehende Thema zuständigen Minister.
Wenn der Rat also zum Beispiel über Wirtschaft und Finanzen berät – der so genannte Ecofin-Rat –, kommen die Finanzminister/innen der EU-Mitgliedsländer zusammen.
Wer führt den Vorsitz auf den Ratstagungen?
Den ständigen Vorsitz im Rat der Außenminister führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Bei den übrigen Tagungen des Rates führt der/die zuständige Minister/in des EU-Mitgliedstaats den Vorsitz, der turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat.
Wenn beispielsweise der Rat „Umwelt“ in dem Zeitraum tagt, in dem Estland den EU-Ratsvorsitz innehat, führt der estnische Umweltminister den Vorsitz.
Für die Kohärenz der Arbeiten sorgt der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, der vom Ausschuss der Ständigen Vertreter unterstützt wird. Dieser setzt sich aus den ständigen Vertretern bei der EU zusammen, bei denen es sich um nationale Botschafter und Botschafterinnen bei der EU handelt.
Länder der Euro-Zone
Die Länder des Euro-Währungsgebiets koordinieren ihre Wirtschaftspolitik in der Euro-Gruppe, die sich aus ihren Wirtschafts- und Finanzministern zusammensetzt. Sie kommt an den Tagen vor den Sitzungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ zusammen. Die in Sitzungen der Euro-Gruppe getroffenen Vereinbarungen werden am darauf folgenden Tag im Rat formell beschlossen, wobei lediglich die Minister des Euro-Währungsgebiets über die betreffenden Themen abstimmen.
Wie wird im Rat abgestimmt?
- Die Tagungen der EU-Minister/innen sind öffentlich, wenn über Entwürfe von Gesetzgebungsakten beraten oder abgestimmt wird.
- Für die Annahme von Beschlüssen ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, und zwar
- 55 % der Länder (bei den derzeit 27 Mitgliedstaaten sind das 15 Länder),
- die außerdem mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen.
- Sie können die öffentlichen Tagungen des Rates live in allen EU-Sprachen verfolgen. Bei öffentlichen Ratstagungen sind auch die Protokolle und die Abstimmungsergebnisse öffentlich.
Um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen.
- Ausnahme: Für sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich, d. h. alle Länder müssen zustimmen.
- Für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.
Der Rat der Europäischen Union und Sie
Allgemeine Fragen können Sie an die Abteilung Informationen für die Öffentlichkeit des Rates richten.
Zugang zu Unterlagen
Tagesordnungen des Rates der EU
Siehe auch
Turnus der Ratsvorsitze der EU-Länder
Kontakt
Rat der Europäischen Union
- Name
- Rat der Europäischen Union
- Website
- https://www.consilium.europa.eu/de/
- Telefon
- +32 2 281 61 11
- Fax
- +32 2 281 73 97 / 81
- Postanschrift
175, rue de la Loi/Wetstraat 175
1048 Brüssel
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