Überblick
- Aufgaben: direkt gewähltes EU-Organ, zuständig für Gesetzgebung, Kontrolle und Haushalt
- Mitglieder: 705 Abgeordnete (Mitglieder des Europäischen Parlaments)
- Präsidentin: Roberta Metsola
- Gegründet: 1952 als Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 umbenannt in Europäisches Parlament; erste Direktwahlen 1979
- Sitz: Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien), Luxemburg
- Internetpräsenz: Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2019 statt.
Wahlen
Die Europawahlen fanden vom 23.-26. Mai 2019 statt.
Mehr zu den Ergebnissen der Europawahl 2019
Was tut das Parlament?
Das Parlament hat drei zentrale Aufgaben:
Gesetzgebung
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, gemeinsam mit dem Rat der EU, auf der Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission
- Entscheidungen über internationale Abkommen
- Entscheidungen über Erweiterungen
- Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung an selbige, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
Kontrolle
- Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- Wahl der Kommissionspräsidentin und Zustimmung zur Kommission als Ganzes. Möglichkeit eines Misstrauensvotums, das die Kommission zum Rücktritt zwingt
- Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.
- Petitionen, Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
- Befragung von Kommission und Rat
- Wahlbeobachtung
Haushalt
- Aufstellung des Haushaltsplans der EU — gemeinsam mit dem Rat
- Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“
Zusammensetzung
Die Anzahl der Abgeordneten je Land spiegelt grob proportional die Einwohnerzahl wider, allerdings degressiv: Kein Land darf weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben. Ihre Gesamtzahl ist auf maximal 705 (704 plus Präsident/-in) beschränkt. Die Abgeordneten formieren sich in Fraktionen, nicht nach Staatsangehörigkeit.
Die Präsidentinvertritt das Parlament gegenüber anderen EU-Organen sowie nach außen und hat das letzte Wort in Haushaltsfragen.
Wie funktioniert das Europäische Parlament?
Bei der Arbeit des Parlaments sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
- Ausschüsse — zur Erarbeitung der Rechtsvorschriften.
Das Parlament umfasst 20 Ausschüsse und drei Unterausschüsse, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. In den Ausschüssen werden die Legislativvorschläge geprüft. Auch in den Fraktionen wird über die Vorschläge beraten. Einzelne Abgeordnete oder Fraktionen können Änderungen vorschlagen oder ein Gesetz ablehnen. - Plenartagungen — zur Verabschiedung der Rechtsvorschriften.
Bei Plenartagungen kommen alle Abgeordneten zusammen, um abschließend über Gesetzes- und Änderungsvorschläge abzustimmen. In der Regel finden diese Sitzungen an vier Tagen im Monat in Straßburg statt. Zusätzlich kommt es gelegentlich zu Sitzungen in Brüssel.
Das Europäische Parlament und Sie
Wenn Sie möchten, dass das Parlament in einer bestimmten Sache tätig wird, können Sie eine Petition einbringen (per Post oder online).
Petitionen sind zu allen Bereichen möglich, in denen die EU zuständig ist.
Um eine Petition einbringen zu können, müssen Sie Bürger/-in eines EU-Landes oder aber in einem EU-Land wohnhaft sein. Für Unternehmen und Organisationen gilt, dass sie ihren Sitz in der EU haben müssen.
Sie können auch über Ihren/Ihre lokale/-n Abgeordnete/-n oder das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Ihrem Land Kontakt zum Parlament aufnehmen.
Zugang zu Unterlagen
Terminkalender der EU-Parlamentspräsidentin
Weitere Informationen
Besuche beim Europäischen Parlament
Kontakt
Europäisches Parlament
- Name
- Europäisches Parlament
- Website
- https://www.europarl.europa.eu/portal/de
- Telefon
- +32 2 284 21 11
- Fax
- +32 2 284 69 74
- Postanschrift
- 60, rue Wiertz/Wiertzstraat 60, 1047 Brüssel, Belgien
- Soziale Medien