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Finanzmittel, Darlehen und Zuschüsse der Europäischen Union

Welche Arten der Finanzierung sind verfügbar?

Die EU stellt Mittel für eine Reihe von Projekten und Programmen zur Verfügung. Sie wendet strenge Regeln für eine engmaschige Kontrolle der Mittelverwendung an, damit die Gelder auf transparente und nachvollziehbare Weise ausgegeben werden.

Es gibt unterschiedliche Formen der EU-Finanzierung:

  • Finanzhilfen – werden meistens für Projektvorschläge vergeben, die im Anschluss an eine „Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen“ eingereicht werden
  • Zuschüsse – werden von nationalen und regionalen Behörden verwaltet
  • Darlehen, Garantien und Eigenkapital – als Finanzhilfen zur Unterstützung von Maßnahmen und Programmen der EU
  • Darlehen an EU-Länder und Drittländer
  • Preise für die Gewinner von Horizont Europa-Wettbewerben

Verwaltung von EU-Mitteln

Die aus dem EU-Haushalt finanzierten Programme können auf drei verschiedene Arten verwaltet werden:

  • direkte Mittelverwaltung: Das Programm wird von der Europäischen Kommission direkt verwaltet.
  • geteilte Mittelverwaltung: Die Europäische Kommission und die nationalen Behörden verwalten gemeinsam die Mittel.
  • indirekte Mittelverwaltung: Die Mittel werden von Partnerorganisationen oder anderen Behörden innerhalb oder außerhalb der EU verwaltet.

Direkte Mittelverwaltung

Bei der direkten Mittelverwaltung ist die Europäische Kommission direkt für alle Schritte der Programmdurchführung verantwortlich: Die Kommission:

  • veröffentlicht die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
  • bewertet die eingereichten Vorschläge
  • unterzeichnet Finanzhilfevereinbarungen
  • überwacht die Projektdurchführung
  • beurteilt die Ergebnisse
  • nimmt Zahlungen vor

Für diese Art der Finanzierung können Sie sich im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bewerben.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in direkter Mittelverwaltung finden Sie auf dem Portal „Funding and Tenders“ (SEDIA).

Besondere Regeln gelten für die Mittelvergabe aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, die nach Corona den ökologischen und digitalen Wandel der EU-Länder im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU unterstützen soll. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erstellen in Absprache mit der Europäischen Kommission nationale Aufbau- und Resilienzpläne und erhalten Mittel, sobald sie die im Plan festgelegten Ziele erreicht haben. 

Geteilte Mittelverwaltung

Bei der geteilten Verwaltung von EU-Geldern sind die Europäische Kommission und die nationalen Behörden in den EU-Ländern gemeinsam für die Durchführung eines bestimmten Programms zuständig. Etwa 70 % der EU-Programme werden auf diese Weise verwaltet.

Die nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen in den EU-Ländern entscheiden, welche Projekte finanziert werden, und sind für deren laufende Verwaltung zuständig. Die Kommission arbeitet mit den EU-Ländern zusammen, um sicherzustellen, dass die Projekte erfolgreich abgeschlossen und die Mittel sinnvoll eingesetzt werden.

Die geteilte Mittelverwaltung kommt vor allem in der Kohäsionspolitik und in der Agrarpolitik zum Einsatz – hauptsächlich durch folgende Fonds:

Nationale Anlaufstellen für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung

Regionale und nationale Finanzierungsstellen

Indirekte Mittelverwaltung

Bei der indirekten Mittelverwaltung werden die Finanzierungsprogramme teilweise oder vollständig von Dritten wie nationalen Behörden oder internationalen Organisationen durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt in Form von Zuschüssen, die auf nationaler Ebene beantragt werden.

Der Großteil des für humanitäre Hilfe und internationale Entwicklung bereitgestellten EU-Haushalts wird im Wege der indirekten Mittelverwaltung umgesetzt.

Programme der indirekten Mittelverwaltung machen rund 10 % des Gesamthaushalts der EU aus.

Informationen darüber, wo diese Art der Finanzierung beantragt werden kann, sind dem Antragsverfahren – indirekte Mittelverwaltung zu entnehmen.