Überblick
- Aufgaben: fördert die allgemeinen Interessen der EU, indem sie Rechtsakte vorschlägt und durchsetzt und indem sie Strategien umsetzt und den EU-Haushalt verwaltet
- Mitglieder: ein Kommissionsmitglied aus jedem EU-Land – gemeinsam bilden sie das „Kollegium“
- Präsidentin: Ursula von der Leyen
- Gegründet: 1958
- Sitz: Brüssel (Belgien)
- Website: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie hat das alleinige Vorschlagsrecht für neue europäische Rechtsakte und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um.
Tätigkeiten der Kommission
Vorschläge für neue Rechtsakte
Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Vorschläge für Rechtsakte zur Abstimmung vorlegen kann. Diese Rechtsvorschriften:
- schützen die Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht effizient behandelt werden können und
- sind aufgrund der Konsultation von Experten und der breiten Öffentlichkeit fachlich ausgereift.
Durchführung der EU-Strategien und Vergabe von Finanzmitteln
- Die EU-Kommission legt gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest,
- erstellt Jahreshaushaltspläne zur Annahme durch Parlament und Rat und
- überwacht – unterstützt durch den Rechnungshof –, wie das Geld ausgegeben wird.
Durchsetzung des EU-Rechts
- Gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten.
Vertretung der EU auf internationaler Ebene
- Die EU-Kommission spricht in internationalen Organisationen für alle EU-Länder, vor allem in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe.
- Sie handelt außerdem im Namen der EU internationale Verträge aus.
Zusammensetzung
Die politische Leitung der Kommission liegt bei den 27 Kommissionsmitgliedern aus den einzelnen EU-Ländern. Dazu zählt auch die Kommissionspräsidentin, die den anderen Mitgliedern die Verantwortung für bestimmte Politikbereiche überträgt.
Der Kommissionsspitze gehören die Kommissionspräsidentin, fünf Exekutiv-Vizepräsidentinnen und ‑präsidenten, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin sowie 20 Kommissarinnen und Kommissare für die einzelnen Ressorts an.
Das Tagesgeschäft der Kommission übernehmen ihre Bediensteten (Juristen, Wirtschaftswissenschaftler usw.) in den als Generaldirektionen (GD) bekannten Abteilungen, welche jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken.
Ernennung der Präsidentin oder des Präsidenten
Die Staats- und Regierungschefs schlagen im Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahlen einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt an der Spitze der Kommission vor. Für die Wahl ist eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament erforderlich.
Auswahl des Teams
Die bzw. der Präsidentschaftskandidat*in wählt potenzielle Exekutiv-Vizepräsident*innen und Kommissionsmitglieder unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den EU-Ländern aus. Die Nominierungen müssen von den Staats- und Regierungschefs der Länder im Europäischen Rat angenommen werden.
Alle Nominierten erläutern anschließend vor dem Europäischen Parlament ihre Vorstellungen und stellen sich den Fragen der Abgeordneten. Anschließend stimmt das Parlament ab, ob es die vorgeschlagene Kommission insgesamt akzeptiert oder nicht. Zuletzt müssen die nominierten Kommissionsmitglieder vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden.
Die Amtszeit der aktuellen Kommission endet am 30. November 2029.
Wie arbeitet die Kommission?
Strategische Planung
Die Präsidentin bestimmt die politische Ausrichtung der Kommission, anhand derer die Kommissionsmitglieder gemeinsam strategische Ziele beschließen und das Jahresarbeitsprogramm erstellen.
Gemeinsame Beschlussfassung
Die Beschlüsse der EU-Kommission werden gemeinsam gefasst. Alle Kommissionsmitglieder sind im Entscheidungsprozess gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Sie sind nicht befugt, allein Entscheidungen zu treffen, sofern sie dazu nicht eigens ermächtigt wurden.
Die Exekutiv-Vizepräsidentinnen und ‑präsidenten und die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin handeln im Namen der Präsidentin und koordinieren die Arbeit in ihrem Aufgabenbereich gemeinsam mit mehreren Kommissaren und Kommissarinnen. Vorrangige Projekte sollen gewährleisten, dass das Kollegium in enger und doch flexibler Weise zusammenarbeitet.
Die Kommissarinnen und Kommissare unterstützen die Exekutiv-Vizepräsidentinnen und ‑präsidenten sowie die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin bei der Vorlage von Vorschlägen im Kollegium. Beschlüsse werden im Allgemeinen im Konsens getroffen; es sind jedoch auch Abstimmungen möglich. Bei diesen Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit beschlossen, wobei jedes Kommissionsmitglied eine Stimme hat.
Anschließend nimmt sich die jeweils zuständige Generaldirektion – deren Generaldirektor*in dem zuständigen Kommissionsmitglied rechenschaftspflichtig ist – des Themas an. Kommissionsbeschlüsse werden in der Regel in Form von Legislativvorschlägen umgesetzt.
Diese werden auf der wöchentlichen Sitzung der Kommissionsmitglieder erneut vorgelegt und sind damit amtlich. Anschließend werden sie dem Rat der EU und dem Parlament für den nächsten Schritt im EU-Rechtsetzungsverfahren übermittelt.
Die Europäische Kommission und Sie
Bringen Sie sich ein!
Sie können sich auf verschiedene Art und Weise zu EU-Strategien äußern oder Änderungen und neue Maßnahmen vorschlagen:
- Senden Sie einen Beitrag zu einer öffentlichen Konsultation der Kommission zu einem Sie betreffenden Thema.
- Starten Sie eine europäische Bürgerinitiative.
- Reichen Sie eine förmliche Beschwerde ein, wenn Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall eine EU-Rechtsvorschrift nicht korrekt angewendet wurde.
Weitere Informationen
Die Kommission bietet außerdem Beratungs- und Informationsdienste, die Ihnen bei Geschäftstätigkeit, Studium, Rechtsfragen sowie Umzug und Arbeit in ganz Europa helfen.
So erreichen Sie uns
Haben Sie Fragen zu unserer Arbeit?
- Kontaktieren Sie die Kommissionsdienststellen (z. B. in Brüssel).
- Kontaktieren Sie eine lokale Vertretung der Kommission in Ihrem Land.
Zugang zu Dokumenten
Termine der Präsidentin und der Kommissionsmitglieder
Weitere Informationen
Bibliothek der Europäischen Kommission und E-Resources Centre