EU-Haushalt
Der EU-Haushalt bündelt Ressourcen auf EU-Ebene und ermöglicht es den EU-Ländern, mehr zu erreichen, als sie einzeln in der Lage wären, z. B. bei der Finanzierung von Infrastruktur- oder Forschungsprojekten.
Der EU-Haushalt ist in erster Linie ein Investitionshaushalt und eine Ergänzung zu den nationalen Haushalten – er soll vor allem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auf breiterer EU-Ebene fördern. Der EU-Haushalt kommt nur dann zum Tragen, wenn es wirksamer ist, Initiativen auf EU-Ebene als auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durchzuführen.
Es werden Projekte und Aktivitäten mit folgenden Schwerpunkten finanziert:
- Entwicklung ländlicher Gebiete und weniger entwickelter Regionen
- Umweltschutz
- Förderung von Bildungs- und Forschungsprogrammen der EU (z. B. Erasmus+ und Horizont Europa)
- Schutz der EU-Außengrenzen
- Förderung von internationaler Entwicklung
- Förderung der Menschenrechte
Was der EU-Haushalt leistet – einige Beispiele
Derzeit einigen sich die EU-Länder auf einen langfristigen Haushaltsplan, der einen Zeitraum von mehreren Jahren abdeckt. In diesem Rahmen wird jährlich ein Haushaltsplan aufgestellt und vereinbart, in dem entsprechend dem langfristigen Haushaltsplan Mittel für spezifische Projekte, Programme und Bedürfnisse bereitgestellt werden.
Langfristiger Haushaltsplan
Dieser Plan, auch mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) genannt, legt die Ausgabenprioritäten und -plafonds für mehrere Jahre fest, d. h. die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) für die EU-Ausgaben insgesamt und die wichtigsten Ausgabenkategorien (Rubriken). Zudem ermöglicht er es der EU, ihre Finanzierungsprogramme mehrere Jahre im Voraus zu planen.
Der derzeitige langfristige Haushaltsplan gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2027 und ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission.
Er beläuft sich zusammen mit dem Aufbaufonds für die Zeit nach der Corona-Pandemie NextGenerationEU auf rund 2 Billionen EUR zu jeweiligen Preisen.
Die Verhandlungen für den langfristigen Haushaltsplan beginnen einige Jahre vor seiner tatsächlichen Annahme.
Das förmliche Verfahren wird damit eingeleitet, dass die Europäische Kommission ein Paket von Vorschlägen für den nächsten langfristigen Haushaltsplan vorlegt. Dieses Paket enthält Vorschläge für:
- einen Rechtsakt (Verordnung), in dem festgelegt ist, wie viel die EU ausgeben kann („MFR-Verordnung“)
- ein Beschluss, in dem festgelegt ist, woher die Einnahmen der EU kommen („Eigenmittelbeschluss“)
- sektorspezifische Rechtsvorschriften für alle EU-Finanzierungsprogramme.
Der Rat der EU arbeitet seinen Standpunkt auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge aus und nennt die Punkte, die eine politische Richtungsweisung und Prioritätensetzung von den EU-Staats- und Regierungschefs erfordern. Die EU-Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat können auf dieser Grundlage ihren Entwurf von Schlussfolgerungen zum Paket ausarbeiten. Sie geben bei den wichtigsten Punkten des Haushaltsplans die politische Richtung vor, sodass der Rat seinen Standpunkt formulieren kann.
Auch das Europäische Parlament nimmt einen Standpunkt zu den Kommissionsvorschlägen ein.
Sobald alle ihren Standpunkt festgelegt haben, beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen.
Anschließend wird der langfristige Haushaltsplan nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren angenommen. Zu den beiden zentralen Rechtsakten:
Die MFR-Verordnung wird angenommen, nachdem
- im Rat eine einstimmige Einigung über die verhandelten Vereinbarungen erzielt wurde
- das Parlament seine Zustimmung erteilt hat und der Beschlussfassungsprozess somit abgeschlossen werden kann (es kann den Standpunkt des Rates billigen oder ablehnen, jedoch keine Änderungen daran vornehmen).
Der Eigenmittelbeschluss kann erst in Kraft treten, wenn
- der Rat den Beschluss einstimmig angenommen hat
- eine Stellungnahme des Parlaments vorliegt
- jedes EU-Land den Beschluss nach seinen jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen (z. B. durchs nationale Parlament) ratifiziert hat.
Falls erforderlich, wie im Falle beispielloser und unerwarteter neuer Herausforderungen, kann der langfristige Haushalt während seiner Laufzeit überarbeitet werden.
Dies traf für die Jahre 2021-2027 zu, aufgrund des Einfalls Russlands in die Ukraine, des Anstiegs der Inflation und der Zinssätze sowie aufgrund von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration. Infolgedessen schlug die Kommission im Jahr 2023 eine Überarbeitung des Haushaltsplans vor, die der Rat nach Zustimmung des Parlaments im Jahr 2024 angenommen hat.
Jährlicher Haushaltsplan
Jedes Jahr wird ein neuer jährlicher Haushaltsplan verhandelt und angenommen. Darin sind die Ausgaben und Einnahmen für das Haushaltsjahr innerhalb der im langfristigen Haushaltsplan vereinbarten Grenzen festgelegt.
Die Kommission legt einen Entwurf des Haushaltsplans vor, über den dann im Europäischen Parlament und Rat verhandelt und eine Einigung erzielt wird. Die Kommission ist für die Ausführung des Haushalts zuständig.
Je nach Art der jeweiligen Finanzierung können die EU-Haushaltsmittel entweder
- gemeinsam von der Kommission und den nationalen Behörden,
- direkt von der Kommission oder
- indirekt von anderen Behörden innerhalb oder außerhalb der EU verwaltet werden.
Die EU-Länder und die Kommission sind gemeinsam für ungefähr die Hälfte des Haushaltsvollzugs verantwortlich.
So wird der jährliche Haushalt verhandelt und angenommen
Der jährliche Haushaltsplan der EU wird vom Parlament und vom Rat gemeinsam beschlossen. Er wird im Jahr vor seiner Ausführung aufgestellt und verhandelt.
- Bis spätestens 1. Juli übermitteln alle EU-Organe der Kommission ihren Haushaltsvoranschlag.
- Spätestens am 1. September legt die Kommission dem Parlament und dem Rat auf der Grundlage der geltenden MFR-Verordnung und der Haushaltsleitlinien für das kommende Jahr ihren Entwurf des Jahreshaushaltsplans vor. In den meisten Fällen legt die Kommission den Haushaltsentwurf bereits im Juni vor.
- Bis zum 1. Oktober nimmt der Rat seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans (einschließlich Änderungsanträgen) an.
- Innerhalb von 42 Tagen nimmt das Parlament seinen Standpunkt (einschließlich etwaiger Änderungsanträge) an.
Nach Vorlage des Entwurfs und Annahme der Standpunkte hängen die nächsten Schritte davon ab, wie und wann eine Einigung erzielt wird.
Was passiert, wenn sich Parlament und Rat uneinig sind?
- Es wird ein „Vermittlungsausschuss“ mit Vertretern des Parlaments und des Rates einberufen und damit beauftragt, innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Europäische Parlament seinen Standpunkt angenommen hat, eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen.
- Anschließend haben das Parlament und der Rat 14 Tage Zeit, um den gemeinsamen Entwurf zu billigen oder abzulehnen.
Es gibt drei mögliche Ergebnisse:
- Der gemeinsame Entwurf wird sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt: In dem Fall wird der Haushaltsplan vom Parlament angenommen.
- Der gemeinsame Entwurf wird vom Rat abgelehnt: In dem Fall kann das Parlament den Haushaltsplan zwar noch annehmen, jedoch nur, wenn eine Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (60 % der abgegebenen Stimmen) dafür stimmt.
- Parlament und Rat lehnen beide den gemeinsamen Entwurf ab oder erzielen keine Einigung: In dem Fall wird der Haushaltsplan abgelehnt und die Kommission muss einen neuen Haushaltsentwurf vorlegen.
Wie der langfristige Haushaltsplan kann auch der jährliche Haushaltsplan geändert werden, um auf unvorhergesehene Umstände oder auf zum Zeitpunkt des Kommissionsvorschlags nicht verfügbare neue Informationen zu reagieren.
Dies kann durch ein Berichtigungsschreiben (vor der endgültigen Annahme des Haushaltsplans) oder durch einen Berichtigungshaushaltsplan (während der Ausführung) erfolgen. Dabei gelten dieselben Regeln wie für den langfristigen Haushalt.
Zeitplan – jährliche Haushaltsverhandlungen