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European Labour Authority

Überblick

  • Rolle: Die Europäische Arbeitsbehörde trägt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern bei, koordiniert gemeinsame Kontrollen, führt Analysen und Risikobewertungen zur grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität durch und schlichtet Streitfälle zwischen EU-Ländern.
  • Exekutivdirektor: Cosmin Boiangiu 
  • Gründung: 2019
  • Bedienstete: Angestrebt bis 2024: 144
  • Website: ELA

Was sind ihre Aufgaben?

Die Europäische Arbeitsbehörde fördert flexible und effiziente Arbeit, mit der Lösungen auf die Herausforderungen in den von der Verordnung erfassten Bereichen gefunden werden.  Die Europäische Arbeitsbehörde:

  • trägt dazu bei, dass die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität klar, gerecht und wirksam durchgesetzt werden
  • macht es einfacher für Einzelpersonen und Unternehmen, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen
  • hilft nationalen Behörden bei ihrer Zusammenarbeit zur wirksamen Durchsetzung der Vorschriften

Die ELA wurde am 31. Juli 2019 gegründet. Bis 2024 dürfte sie voll funktionsfähig sein.

Zielgruppen

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • europäische, regionale und nationale Organisatioen

Kontakt

Europäische Arbeitsbehörde (ELA)

Name
Europäische Arbeitsbehörde (ELA)
Website
https://www.ela.europa.eu/de
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