Überblick
- Aufgabe: strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU
- Europäische Generalstaatsanwältin Laura Codruța KÖVESI
- Arbeitsaufnahme: 2021
- Sitz: Luxemburg (Luxemburg)
- Website: Europäische Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist die unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union. Ihre Aufgabe ist es, den Haushalt der Europäischen Union zu schützen und Straftaten vor Gericht zu bringen, die sich gegen die finanziellen Interessen der EU richten.
Was tut die EUStA?
Die EUStA führt Ermittlungen, ergreift Strafverfolgungsmaßnahmen und nimmt vor den zuständigen Gerichten der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
Sie befasst sich mit den in der Richtlinie (EU) 2017/1371 aufgeführten Betrugsstraftaten. Dazu zählen:
- grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug mit einem Gesamtschaden von mindestens 10 Millionen Euro
- Ausgaben- und Zollbetrug
- Korruption, die den finanziellen Interessen der EU nachweislich oder wahrscheinlich schadet
- Veruntreuung von EU-Mitteln oder -Vermögenswerten durch öffentlich Bedienstete
- Geldwäsche
- jede andere mit einer der vorigen Kategorien untrennbar verbundene Straftat
Die EUStA verfolgt außerdem Straftaten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – sofern deren Schwerpunkt auf einer Betrugsstraftat liegt.
Zusammensetzung
Die EUStA setzt sich aus zwei Ebenen zusammen: der zentralen und der dezentralen (nationalen).
- Auf der zentralen Ebene finden sich die Europäische Generalstaatsanwältin bzw. der Europäische Generalstaatsanwalt, 22 Europäische Staatsanwält*innen (darunter zwei stellvertretende Generalstaatsanwält*innen), der/die Verwaltungsdirektor*in und unterstützendes Personal.
- Die Europäische Generalstaatsanwältin bzw. der Europäische Generalstaatsanwalt und die Europäischen Staatsanwält*innen bilden das EUStA-Kollegium. Gemeinsam entscheiden sie über strategische Fragen und verabschieden die Geschäftsordnung.
- Die dezentrale Ebene der EUStA besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwält*innen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Derzeit beteiligen sich 24 EU-Mitgliedstaaten an der verstärkten Zusammenarbeit.
Wie arbeitet die EUStA?
Jede bei der EUStA eingegangene Strafanzeige wird überprüft, im Fallbearbeitungssystem registriert und anschließend einer Delegierten Europäischen Staatsanwältin bzw. einem Delegierten Europäischen Staatsanwalt zugeteilt. Falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, leitet er oder sie es über den gesamten Verlauf – mit Unterstützung durch die Finanzermittler*innen und Fallanalytiker*innen der EUStA sowie die nationalen Polizei-, Zoll- und Steuerbehörden.
Das Vorgehen der Delegierten Europäischen Staatsanwält*innen wird durch die Ständigen Kammern der EUStA überwacht. Jede Ständige Kammer (15 insgesamt) besteht aus drei Europäischen Staatsanwält*innen, die nicht aus dem Land stammen, das durch die Ermittlungen betroffen ist. Dadurch entsteht eine zusätzliche Ebene der Unabhängigkeit.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Fall vor den nationalen Gerichten verhandelt.
Die EUStA und Sie
Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine Straftat zulasten von EU-Geldern verübt wurde, dann müssen Sie das der EUStA melden. Sie müssen keine Beweismittel vorlegen, falls diese nicht verfügbar sind. Alle EU- und Nicht-EU-Bürger*innen sowie Rechtsträger können durch das Webformular „Straftat anzeigen“ in jeder EU-Amtssprache bei der EUStA Strafanzeige stellen.
Weitere Informationen
Kontakt
Europäische Staatsanwaltschaft
- Name
- Europäische Staatsanwaltschaft
- Website
- https://www.eppo.europa.eu/de
- Postanschrift
Avenue John F. Kennedy 11
1855 Luxemburg
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