Überblick
Hauptstadt: Wien
EU-Amtssprache(n): Deutsch
EU-Mitgliedsland: seit 1. Januar 1995
Währung: Euro, Mitglied des Euro-Währungsgebiets seit 1. Januar 1999
Schengen: Mitglied des Schengen-Raums seit 1. Dezember 1997
Wichtige Daten: Fläche – Bevölkerung – Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Kaufkraftstandards
Politisches System
Österreich ist eine föderale parlamentarische Republik mit einem Regierungschef (Kanzler/in) und einem Staatsoberhaupt (Präsident/in). Das Land besteht aus neun Teilstaaten (Bundesländern). Sowohl die Landesregierungen als auch die Bundesregierung üben die exekutive Gewalt aus. Das Bundesparlament besteht aus zwei Kammern: dem direkt gewählten Unterhaus (Nationalrat) und dem von den regionalen Parlamenten gewählten Oberhaus (Bundesrat).
Handel und Wirtschaft
Die wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs im Jahr 2020 waren Industrie (21,4 %), Groß- und Einzelhandel, Verkehr, Beherbergungs- und Gaststättenwesen (20,4 %) sowie öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen (18,6 %).
Der innereuropäische Handel steht für 69 % der Ausfuhren Österreichs (Deutschland 30 %, Italien 6 % und Frankreich 4 %); 6 % der Ausfuhren gehen in die USA und 5 % in die Schweiz.
Die Einfuhren stammen zu 77 % aus den EU-Mitgliedstaaten (Deutschland 41 %, Italien 6 %, Tschechien und Niederlande 4 %). Von außerhalb der EU kommen 5 % der Einfuhren aus der Schweiz und 4 % aus China.
Österreich in der EU
Europäisches Parlament
Österreich entsendet 18 Abgeordnete ins Europäische Parlament. Mehr zu den Abgeordneten.
Büro des Europäischen Parlaments in Österreich
Rat der Europäischen Union
Im Rat der Europäischen Union kommen die Minister/innen der Mitgliedsländer regelmäßig zusammen, um EU-Rechtsvorschriften zu verabschieden und politische Maßnahmen zu koordinieren. Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Regierung nehmen regelmäßig an den Ratstagungen teil – je nachdem, welche Politikbereiche erörtert werden.
Vorsitz des Rates der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union hat keinen ständigen, von einer bestimmten Person geführten Vorsitz (wie es z. B. bei der Kommission oder dem Parlament der Fall ist). Vielmehr übernimmt jedes EU-Land turnusgemäß den sechsmonatigen Ratsvorsitz.
Während dieser sechs Monate leiten Minister dieses Landes die Ratstagungen zu verschiedenen Themen, wirken bei der Festlegung der jeweiligen Tagesordnung mit und fördern den Dialog mit den anderen Institutionen der EU.
Zeiträume der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft:
Juli–Dezember 1998 | Januar–Juni 2006 | Juli–Dezember 2018
Vorsitz des Rates der Europäischen Union
Aktuelle Präsidentschaft des Rates der EU
Europäische Kommission
Österreich hat Johannes Hahn als Mitglied der Europäischen Kommission benannt. Er ist zuständig für Haushalt und Verwaltung.
Die Kommission unterhält in jedem EU-Land sogenannte Vertretungen.
Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Österreich hat zwölf Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Dieses Beratungsgremium – Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Interessengruppen – wird zu Gesetzesentwürfen konsultiert und gibt Auskünfte über mögliche Veränderungen im Bereich Arbeit und soziale Lage der Mitgliedsländer.
Europäischer Ausschuss der Regionen
Österreich hat zwölf Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Ausschuss der Regionen, der lokale und regionale Interessen repräsentiert. Dieses Beratungsgremium wird zu Gesetzesentwürfen konsultiert und bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu EU-Rechtsvorschriften ein.
Ständige Vertretung bei der EU
Die Ständige Vertretung Österreichs in Brüssel fungiert als Bindeglied zwischen Österreich und den Organen der EU. Als eine Art österreichische Botschaft bei der EU besteht ihre Aufgabe vorwiegend in der möglichst wirksamen Vertretung der Interessen und der Politik Österreichs auf EU-Ebene.
Haushalt und Finanzierung
Was zahlt Österreich in den EU-Haushalt ein und was erhält das Land im Gegenzug?
Bei der Berechnung des EU-Haushalts werden die finanziellen Lasten gerecht verteilt: Die Beiträge der einzelnen Länder richten sich nach ihrer Wirtschaftskraft.
Zweck des EU-Haushalts ist nicht die Umverteilung von Wohlstand; vielmehr stehen die Interessen der EU-Bürger/innen in ihrer Gesamtheit im Mittelpunkt.
Zahlen zu EU-Haushalt, Einnahmen und Ausgaben:
EU-geförderte Projekte in Österreich
Die von Österreich in den EU-Haushalt eingezahlten Mittel finanzieren europaweit Projekte wie Straßenbau, Forschungsförderung und Umweltschutz.
Hier erfahren Sie, wie Österreich von EU-Mitteln profitiert.