Überblick
- Rolle: Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island
- Vorsitzende: Anu Talus
- Gegründet: 2018
- Bedienstete: 21
- Sitz: Brüssel
- Internetpräsenz: Europäischer Datenschutzausschuss
Der EDSA ist ein unabhängiges Gremium, das
- dafür sorgt, dass die einschlägigen EU-Vorschriften – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung – in allen Ländern, in denen sie anwendbar sind, einheitlich angewendet werden, die Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden fördert.
Aufgaben des EDSA
- Allgemeine Orientierung (in Form von Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren) zur Präzisierung der Bestimmungen der DSGVO
- Annahme von Feststellungen zur Kohärenz, durch die eine einheitliche Auslegung der DSGVO aufseiten der nationalen Aufsichtsbehörden sichergestellt werden soll (beispielsweise in Fällen, die zwei oder mehr Länder betreffen)
- Beratung der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes sowie zu allen Vorschlägen für neue EU-Vorschriften mit besonderer Bedeutung für den Schutz personenbezogener Daten
- Förderung der Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden sowie des Austausches von Informationen und bewährten Verfahren zwischen diesen Behörden
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten nicht hinreichend geschützt worden sind, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Kontaktaufnahme zu der Organisation, die Ihre Daten innehat
- Kontaktaufnahme zu Ihrer nationalen Datenschutzbehörde
- Anrufung eines nationalen Gerichts
Die nationalen Datenschutzbehörden können Untersuchungen durchführen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.
Die Mitglieder des EDSA
- Vorsitzende/r und zwei stellvertretende Vorsitzende (ernannt für eine einmal verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren)
- Je ein Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)
Bei seiner täglichen Arbeit wird der EDSA für analytische, administrative und logistische Zwecke von einem Sekretariat unterstützt, das der EDSB zur Verfügung stellt. Die Mitglieder des EDSA-Sekretariats arbeiten nach Weisung der Vorsitzenden des EDSA.
Modalitäten der Zusammenarbeit von EDSA und EDSB
Die Arbeit des EDSA
Der EDSA hält regelmäßig Sitzungen in Brüssel ab, in denen Fragen des Datenschutzes erörtert und diesbezügliche Beschlüsse gefasst werden.
Alle Beschlüsse werden in Plenarsitzungen der Leiter der nationalen Datenschutzbehörden auf der Grundlage der jeweils von Sachverständigen und vom EDSA-Sekretariat geleisteten Vorarbeiten gefasst.
Der EDSA und Sie
Durch seine Arbeit stellt der EDSA sicher, dass die für den Schutz Ihrer Daten geltenden EU-Vorschriften in allen EU-Ländern einheitlich angewendet werden, damit alle Menschen in der EU unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Rechte haben.
Zu diesem Zweck:
- veröffentlicht der EDSA Leitlinien für nationale Behörden und Interessenträger, durch die eine einheitliche Auslegung der DSGVO sichergestellt werden soll,
- nimmt der EDSA an die nationalen Aufsichtsbehörden gerichtete Feststellungen zur Kohärenz an, durch die sichergestellt werden soll, dass diese Behörden die einschlägigen Rechte und Pflichten in allen Ländern auf die gleiche Weise durchsetzen.
- Zudem berät der EDSA die Europäische Kommission in Datenschutzfragen durch einschlägige Gutachten. Dadurch wird sichergestellt, dass neue EU-Vorschriften mit besonders wichtigen Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten dem Grundrecht auf eben diesen Schutz Rechnung tragen.
Weitere Informationen
Kontakt
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)
- Name
- Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)
- Website
- https://edpb.europa.eu/edpb_de
- edpbedpb [dot] europa [dot] eu
- Postanschrift
60, rue Wiertz/Wiertzstraat 60
1047 Brüssel
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