Der Euro ist die für globale Finanztransaktionen am zweithäufigsten genutzte Währung und eine attraktive Reservewährung für Länder auf der ganzen Welt.
Die Zinssätze des Euro-Währungsgebiets haben Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Preisstabilität. Für die Verwaltung der täglichen Devisenbewegungen und ‑umrechnungen ist die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) zuständig. Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt und ist die Zentralbank der 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben. Ihre Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Preisstabilität zu wahren und die Kaufkraft der einheitlichen Währung zu erhalten.
Die Steuer- und nationale Haushaltspolitik verbleibt zwar in nationaler Zuständigkeit, doch haben sich die Regierungen der Euro-Länder auf gemeinsame Regeln zu den öffentlichen Finanzen geeinigt, um ihre Maßnahmen zur Förderung der Stabilität, des Wachstums und der Beschäftigung koordinieren zu können.
Die Finanzministerinnen und -minister der Länder des Euro-Währungsgebiets kommen mehrmals im Jahr in der Euro-Gruppe zusammen, um Fragen im Zusammenhang mit dem Euro zu erörtern. Sie koordinieren ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitik, um die Voraussetzungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum zu schaffen.
Herstellung von Münzen und Banknoten
Seit 2002 werden die Euro-Banknoten von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets gemeinsam hergestellt. Dabei übernimmt jede nationale Zentralbank einen Teil der gesamten Jahresproduktion bestimmter Stückelungen.
Für die Prägung der Euro-Münzen sind die nationalen Regierungen der Länder des Euro-Währungsgebiets zuständig.
Falschgeldbekämpfung
Fälschungssicherheit war bei der Gestaltung der Euro-Münzen und -Banknoten ein wichtiger Aspekt. Euro-Fälschungen wurden seit seiner Einführung nur in relativ geringem Umfang festgestellt. Da jedoch die Euro-Banknoten und die – länderspezifisch unterschiedlich gestalteten – Euro-Münzen jedes Landes im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel sind, bedarf es gemeinsamer Regeln und einer gewissen Abstimmung, um sicherzustellen, dass die Falschgeldbekämpfungsmaßnahmen in allen Ländern gleichermaßen wirksam sind. Die Politik der EU zur Falschgeldbekämpfung ruht auf vier Säulen: Vorbeugung, Bekämpfung, Schulung und Zusammenarbeit.
