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Verwaltung des Euro

Der Euro ist die für globale Finanztransaktionen am zweithäufigsten genutzte Währung: 39 % des weltweiten Zahlungsverkehrs werden in Euro abgewickelt, wobei die auf Euro lautenden Zahlungen im europäischen Binnenmarkt nicht mitgerechnet sind. Daneben ist der Euro eine attraktive Reservewährung für andere Länder. 2017 wurden rund 20 % der weltweiten Währungsreserven in Euro gehalten.

Die Zinssätze des Euro-Währungsgebiets haben Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Preisstabilität. Die Verwaltung der täglichen Devisenbewegungen und ‑umrechnungen ist Aufgabe der unabhängigen Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt. Die EZB ist die Zentralbank der 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben. Ihre Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Preisstabilität zu wahren und die Kaufkraft der einheitlichen Währung zu erhalten.

Die Steuer- und Haushaltspolitik jedes EU-Landes verbleibt zwar in nationaler Zuständigkeit, doch haben die Regierungen der Euro-Länder gemeinsame Regeln zu den öffentlichen Finanzen erarbeitet, um ihre Maßnahmen zur Förderung der Stabilität, des Wachstums und der Beschäftigung koordinieren zu können.

Herstellung von Münzen und Banknoten

Seit 2002 werden die Euro-Banknoten von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets gemeinsam hergestellt. Dabei übernimmt jede nationale Zentralbank einen Teil der gesamten Jahresproduktion bestimmter Stückelungen.

Für die Prägung der Euro-Münzen sind die nationalen Regierungen der Länder des Euro-Währungsgebiets zuständig.

Falschgeldbekämpfung

Fälschungssicherheit war bei der Gestaltung der Euro-Münzen und -Banknoten ein wichtiger Aspekt. Euro-Fälschungen wurden seit der Einführung der gemeinsamen Währung nur in relativ geringem Umfang festgestellt. Da jedoch die Euro-Banknoten und die – länderspezifisch unterschiedlich gestalteten – Euro-Münzen jedes Landes im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel sind, bedarf es gemeinsamer Regeln und einer gewissen Abstimmung, um sicherzustellen, dass die Falschgeldbekämpfungsmaßnahmen in allen Ländern gleichermaßen wirksam sind. Die Politik der EU zur Falschgeldbekämpfung ruht auf vier Säulen: Vorbeugung, Bekämpfung, Schulung und Zusammenarbeit.