Ihre Rechte und EU-Vorschriften
Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass Sie in ein anderes EU-Land reisen, dort arbeiten und leben dürfen. Wenn Sie Bürger/in eines Schengen-Landes sind – und das sind die meisten EU-Länder – können Sie auch ohne Grenzkontrollen in andere Schengen-Länder reisen.
Als EU-Bürger/in profitieren Sie von EU-weiten Passagierrechten, wenn Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Bus oder dem Schiff in der EU unterwegs sind oder dort ein- oder ausreisen. Sie können mit Haustieren und anderen Tieren in der EU reisen, sofern Sie die geltenden Vorschriften einhalten (Haustierpass). Für die Mitnahme von Alkohol, Tabak und Bargeld in ein anderes EU-Land gelten EU-weit bestimmte Beschränkungen. Jedes EU-Land kann eigene Grenzwerte oder Beschränkungen festlegen, informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise.
Reisen Sie in ein EU-Land oder innerhalb der EU? Unter den folgenden Links können Sie sich informieren, welche Dokumente Sie benötigen.
Für Reisen in der EU erforderliche Dokumente
Hier erfahren sie, welche Reisedokumente EU-Bürger/innen, Familienangehörige von Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht-EU-Bürger/innen und Kinder benötigen, wenn sie in die EU einreisen oder durch die EU reisen. Informieren Sie sich hier, was zu tun ist, wenn Sie auf Reisen in der EU Ihren Reisepass verlieren oder er abläuft.
Öffentliches Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente (PRADO)
Hier können Sie nachschauen, wie die von den EU-Ländern sowie Island, Norwegen und der Schweiz ausgestellten gültigen Reise- und Identitätsdokumente aussehen.
Schengen – Reisegebiet ohne Grenzkontrollen
Schengen – was ist das eigentlich?
Der Schengen-Raum ist ein Reisegebiet ohne Grenzen zwischen den 29 Schengen-Ländern. Er erlaubt es Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie vielen Nicht-EU-Bürger/innen, frei und ohne Grenzkontrollen zu reisen. Seit 1985 ist er ständig gewachsen und umfasst heute fast alle EU-Länder sowie einige Nicht-EU-Länder (Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz). Er garantiert Freizügigkeit für mehr als 400 Millionen EU-Bürger/innen.
Jede Person kann, unabhängig von ihrer Nationalität, ohne Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Ländern reisen. Allerdings dürfen die nationalen Behörden an den Grenzen zwischen diesen Ländern und in den Grenzgebieten Polizeikontrollen durchführen.
Mit der Abschaffung der Binnengrenzen haben die Schengen-Länder gleichzeitig die Kontrollen an ihren gemeinsamen Außengrenzen auf der Grundlage der Schengen-Regeln verschärft, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, die im Schengen-Raum leben oder reisen.
Überblick über alle Schengen-Länder
Gemeinsame Visumpolitik
Dank der gemeinsamen Visumpolitik können Reisende aus Nicht-EU-Ländern für die Durchreise oder einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Ein Visum für einen Kurzaufenthalt, das von einem der Schengen-Länder ausgestellt wurde, berechtigt grundsätzlich zu Reisen durch alle Schengen-Länder für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass Sie – wenn Sie in ein Schengen-Land einreisen dürfen – in jedes der anderen Schengen-Länder reisen dürfen, ohne Ihr Reisedokument erneut vorzeigen zu müssen.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der EU.
Hier erfahren Sie, was Sie auf Reisen in der EU mitführen dürfen (z. B. Haustiere, Lebensmittel, Alkohol, Tabak und Bargeld). Außerdem können Sie sich über an EU-Flughäfen geltende Gepäckbeschränkungen und darüber informieren, welche EU-Länder den Euro als Zahlungsmittel verwenden.
Hier finden Sie Informationen darüber, wo und wann die EU-Fluggastrechte gelten und wie Sie eine Beschwerde einreichen können. Außerdem erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Hilfe oder Beratung bei Ihrer Beschwerde benötigen.
Hilfeleistung für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Reisende/r mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität in der EU. Informieren Sie sich hier, ob Sie Anspruch auf einen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung haben.