Die EU-Zollunion in der Praxis
Die 1968 gegründete EU-Zollunion erleichtert den EU-Unternehmen den Handel, harmonisiert die Zölle auf Waren aus Nicht-EU-Ländern und trägt dazu bei, die Bürger/innen, Tiere und die Umwelt in Europa zu schützen.
In der Praxis bedeutet die Zollunion, dass die Zollbehörden aller [node:eu_countries] EU-Länder wie eine einzige Behörde zusammenarbeiten. Auf Waren, die aus Drittländern außerhalb der EU in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, wenden sie einheitlich die gleichen Zolltarife an, während sie intern keine Zölle mehr erheben.
Im Falle der EU bedeutet dies, dass bei der Verbringung von Waren aus einem EU-Land in ein anderes kein Zoll zu entrichten ist. Die Zölle auf Waren, die in die EU eingeführt werden, sind Teil ihrer „traditionellen Eigenmittel“ und machen rund 14 % des Gesamthaushalts der EU aus.
Die Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen schützen die europäischen Verbraucher/innen vor potenziell gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Gütern und Produkten. Sie dienen dem Schutz von Tieren und der Umwelt, indem sie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit gefährdeten Arten und zur Verhütung von Pflanzen- und Tierkrankheiten beitragen.
Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus arbeiten die Zollbehörden Hand in Hand mit den Polizei- und Einwanderungsbehörden. Sie bekämpfen Menschenhandel sowie den illegalen Handel mit Drogen, Waffen und nachgeahmten Waren und überprüfen bei Reisenden, die hohe Bargeldbeträge mitführen, ob möglicherweise Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder sogar die Finanzierung krimineller Organisationen vorliegt.
Daneben gehen die EU-Zollbehörden gegen Steuer- und Abgabenbetrug durch Unternehmen und Privatpersonen vor, aufgrund dessen den EU-Ländern für öffentliche Ausgaben dringend benötigte Einnahmen entgehen.