Zum Hauptinhalt

Gewährleistung und Förderung eines fairen Wettbewerbs

Die Wettbewerbsvorschriften der EU sind so konzipiert, dass sie faire und gleiche Bedingungen für die Unternehmen gewährleisten und gleichzeitig ausreichend Raum für Innovation, einheitliche Normen und die Entwicklung kleiner Unternehmen lassen.

Die Europäische Kommission kontrolliert und untersucht wettbewerbsfeindliche Praktiken, Fusionen und staatliche Beihilfen, um Unternehmen in der EU faire Wettbewerbsbedingungen und europäischen Verbrauchern eine angemessene Auswahl und faire Preise zu garantieren.

Ein Großunternehmen darf seine starke Marktposition nicht ausnutzen, um Bedingungen durchzusetzen, die seinen Zulieferern oder Kunden Geschäfte mit seinen Wettbewerbern erschweren würden. Die Kommission ist befugt, solche Praktiken mit Geldbußen zu ahnden, da sie zu höheren Preisen und geringerer Auswahl für die Verbraucher führen.

Die Befugnisse der Kommission zur Untersuchung und Abstellung von Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht unterliegen einer Reihe von internen Kontrollen sowie der umfassenden Kontrolle durch die Europäischen Gerichte.

Die EU engagiert sich auch international für die Förderung und Verbreitung bewährter Verfahren im Wettbewerbsbereich. Sie ist Gründungsmitglied des Internationalen Wettbewerbsnetzes (ICN) und untersucht gemeinsam mit internationalen und nationalen Stellen mutmaßliche Wettbewerbsverstöße.