Strategische Agenda und politische Leitlinien
Die Mitglieder der Europäischen Kommission und die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt bzw. gewählt. Vor Beginn einer jeden Legislaturperiode kommen die Staats- und Regierungsspitzen aller EU-Länder im Europäischen Rat zusammen, um die offiziellen politischen Prioritäten der EU für die nächsten fünf Jahre festzulegen.
Diese Prioritäten bilden die strategische Agenda der EU, die als Kompass für die EU-Institutionen dient und skizziert, wie die Prioritäten umgesetzt werden können. Die EU-Institutionen und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten setzen die Agenda in enger Zusammenarbeit um.
Die strategische Agenda gibt auch die Richtung für die von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten für das Kommissionspräsidentenamt in den politischen Leitlinien dargelegten Prioritäten der Kommission vor. Die Prioritäten zeigen grob die wichtigsten politischen Maßnahmen und Schritte auf, die die Kommission zur Erreichung ihrer Ziele zu ergreifen gedenkt.
Sobald die Kandidatin bzw. der Kandidat für das Kommissionspräsidentenamt die Prioritäten der Kommission festgelegt hat, werden diese:
- dem gesamten Plenum des Europäischen Parlaments vorgelegt
- in konkrete Mandate für jede designierte Kommissarin bzw. jeden designierten Kommissar heruntergebrochen und den zuständigen Parlamentsausschüssen vorgestellt
Die politischen Leitlinien bilden wiederum die Grundlage der jährlichen Arbeitsprogramme der Kommission. Darin werden die Initiativen dargelegt, mit denen die Prioritäten der Kommission in den darauffolgenden 12 Monaten umgesetzt werden sollen.
Der Startschuss für die Ausarbeitung des Arbeitsprogramms fällt mit der jährlichen Rede der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten vor dem Plenum des Europäischen Parlaments, der sogenannten Rede zur Lage der Union und der dazugehörigen Absichtserklärung.
Damit wird eine Diskussionsrunde mit dem Parlament und dem Rat der EU über die Prioritäten für das kommende Jahr eingeleitet. Parallel dazu holt die Kommission auch die Meinungen des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ein.
Sobald das Arbeitsprogramm der Kommission angenommen wurde, geben Kommission, Parlament und Rat eine gemeinsame Erklärung zu den Prioritäten der EU für das folgende Jahr ab. Dadurch kann schnell gehandelt und sichergestellt werden, dass der politische Fokus auf der Umsetzung dieser Prioritäten liegt.
Um eine längerfristige Planung zu ermöglichen, nehmen die 3 EU-Organe auch gemeinsame Erklärungen zu den Gesetzgebungsprioritäten für das kommende Jahr (während des fünfjährigen Mandats) an.
Schaubild: So werden die Prioritäten der EU festgelegt
Sonstige Prioritäten
Neben den oben genannten Prioritäten legen andere EU-Institutionen häufig ihre eigenen Prioritäten entsprechend ihrem Standpunkt fest.
Vorsitz des Rates der Europäischen Union
Alle 6 Monate übernimmt ein anderes EU-Land den Vorsitz im Rat der EU. Seine Aufgabe besteht darin, als ehrlicher Vermittler aufzutreten und die Beratungen im Rat über EU-Rechtsvorschriften zwischen allen EU-Ländern voranzubringen.
Jeder Vorsitz legt seine eigenen Prioritäten fest. Grundlage für diese Prioritäten sind die drängendsten EU-Themen zu dem Zeitpunkt. Sie dienen stets dem übergeordneten Ziel, die EU zu stärken und ihre Werte zu fördern.
Mehr zu den Prioritäten des EU-Ratsvorsitzes
Europäisches Parlament – Fraktionen
Die überwiegende Mehrheit der 720 Europaabgeordneten gehört einer der aktuell 8 Fraktionen an, die nach Parteien und nicht nach Nationalität gruppiert sind. Jede Fraktion legt ihre eigenen Prioritäten fest, und zwar entsprechend den Themen, die für ihre Wählerinnen und Wähler ausschlaggebend sind.
Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die von den parlamentarischen Ausschüssen erstellten Berichte und reichen Änderungsanträge ein. Die Fraktion einigt sich nach eingehender Diskussion auf einen Standpunkt. Europaabgeordnete können nicht gezwungen werden, auf eine bestimmte Weise abzustimmen.