Vor Beginn einer jeden Legislaturperiode – dem 5-jährigen Mandat der EU-Kommissarinnen und -Kommissare und Europaabgeordneten im Europäischen Parlament – treffen sich die Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder im Rahmen des Europäischen Rates, um die offiziellen politischen Prioritäten für die EU festzulegen.
Zusammen bilden diese Prioritäten die strategische Agenda, die als Kompass für die EU-Institutionen dient und skizziert, wie diese Prioritäten umgesetzt werden können.
Die strategische Agenda gibt auch die Richtung für die in den politischen Leitlinien dargelegten politischen Prioritäten der Europäischen Kommission vor. Die Prioritäten zeigen grob die wichtigsten politischen Maßnahmen und Schritte auf, die die Kommission zur Erreichung ihrer politischen Ziele zu ergreifen gedenkt.
Die EU-Institutionen und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten setzen die strategische Agenda in enger Zusammenarbeit gemeinsam um.
Sobald der Kandidat bzw. die Kandidatin für das Kommissionspräsidentenamt die Prioritäten der Kommission festgelegt hat, werden diese:
- dem Europäischen Parlament vorgelegt (Sitzung im Plenum)
- in konkrete Mandate für jeden designierten Kommissar bzw. jede designierte Kommissarin heruntergebrochen und dem zuständigen Parlamentsausschuss vorgestellt.
Die politischen Leitlinien bilden die Grundlage der jährlichen Arbeitsprogramme der Kommission. Darin werden die Initiativen dargelegt, mit denen die Prioritäten in den darauffolgenden 12 Monaten umgesetzt werden sollen.
Der Startschuss für die Ausarbeitung der Arbeitsprogramme fällt mit der jährlichen Rede zur Lage der Union und der dazugehörigen Absichtserklärung.
Damit wird eine Diskussionsrunde mit dem Parlament und dem Rat der EU über die Prioritäten für das kommende Jahr eingeleitet. Parallel dazu holt die Kommission auch die Meinungen des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ein.
Sobald das Arbeitsprogramm der Kommission angenommen wurde, geben Kommission, Parlament und Rat eine gemeinsame Erklärung zu den Prioritäten der EU ab, damit schnell gehandelt und sichergestellt werden kann, dass der politische Fokus auf der Umsetzung dieser Prioritäten liegt.
Um eine längerfristige Planung zu ermöglichen, haben die 3 EU-Organe zu Beginn der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2020 erstmals auch gemeinsame Schlussfolgerungen zu den politischen Zielen und Prioritäten für den gesamten Gesetzgebungszyklus (Laufzeit bis 2024) angenommen.
Sonstige Prioritäten
Neben den oben genannten Prioritäten legen andere EU-Institutionen häufig ihre eigenen Prioritäten entsprechend ihrem Standpunkt fest.
Vorsitz des Rates der Europäischen Union
Alle 6 Monate übernimmt ein anderes EU-Land den Vorsitz im Rat der EU. Seine Aufgabe besteht darin, als ehrlicher Vermittler aufzutreten und die Beratungen im Rat über EU-Rechtsvorschriften zwischen allen EU-Ländern voranzubringen.
Jeder Vorsitz legt seine eigenen Prioritäten fest. Grundlage für diese Prioritäten sind die drängendsten EU-Themen zu dem Zeitpunkt. Sie dienen stets dem übergeordneten Ziel, die EU zu stärken und ihre Werte zu fördern.
Mehr zu den Prioritäten des EU-Ratsvorsitzes
Europäisches Parlament – Fraktionen
Die überwiegende Mehrheit der 720 Europaabgeordneten gehört einer der aktuell 7 Fraktionen an, die nach Parteien und nicht nach Nationalität gruppiert sind.
Jede Fraktion legt ihre eigenen Prioritäten fest, und zwar entsprechend den Themen, die für ihre Wählerinnen und Wähler ausschlaggebend sind.
Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die von den parlamentarischen Ausschüssen erstellten Berichte und reichen Änderungsanträge ein.
Die Fraktion einigt sich nach eingehender Diskussion auf einen Standpunkt. Europaabgeordnete können nicht gezwungen werden, auf eine bestimmte Weise abzustimmen.