EU-Beschlussfassungsverfahren
Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:
- das Europäische Parlament (als Vertretung der EU-Bürger/innen)
- der Rat der Europäischen Union (als Vertretung der nationalen Regierungen)
- die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU)
EU-Strategien durchlaufen in der Regel ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren (früher auch als „Mitentscheidungsverfahren“ bezeichnet). Damit wird das Verfahren bezeichnet, in dessen Rahmen sich die drei Organe über eine Rechtsvorschrift einigen.
Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften
Bevor die Kommission eine neue Maßnahme vorschlägt, bewertet sie deren mögliche wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen.
Dazu erstellt sie einen Bericht, eine sogenannte Folgenabschätzung, in der sie die Vor- und Nachteile politischer Optionen abwägt. In die Folgenabschätzung fließen Beiträge von NRO, nationalen Behörden und der Industrie sowie Stellungnahmen von Expertengruppen ein, deren Rat zu technischen Fragen eingeholt wird.
Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen können sich in öffentlichen Konsultationen (Fragebögen) auf dem Kommissionsportal Ihre Meinung zählt! dazu äußern.
Die nationalen Parlamente können ihre Vorbehalte förmlich geltend machen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Angelegenheit besser auf nationaler statt auf EU-Ebene zu lösen wäre.
Überprüfung und Annahme
Sobald die Kommission ihren Vorschlag eingebracht hat, wird dieser von Parlament und Rat geprüft und gegebenenfalls geändert. In der Regel kommen Parlament, Rat und Kommission daraufhin zusammen, um sich zu einigen.
Ist die Kommission mit Änderungen nicht einverstanden, kann der Rat sie nur durch einstimmigen Beschluss überstimmen. Wurde der Vorschlag nach Ansicht der Kommission übermäßig geändert, hat sie das Recht, ihn zurückzuziehen.
Können sich die drei Organe nicht auf einen gemeinsamen endgültigen Wortlaut einigen, ist eine zweite Lesung notwendig.
In der zweiten Lesung können Parlament und Rat weitere Änderungen vorschlagen. Das Parlament kann den Vorschlag auch blockieren, wenn eine Einigung mit dem Rat nicht möglich ist.
Kommt es hingegen zu einer Einigung von Parlament und Rat, kann der Vorschlag angenommen werden. Im gegenteiligen Fall wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, um eine Lösung zu finden. In dieser letzten Phase der zweiten Lesung können beide – Parlament und Rat – den Vorschlag noch blockieren.
Der Vorschlag wird verabschiedet, sobald sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Fassung geeinigt haben. Er wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Schritt-für-Schritt-Erläuterung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, in dessen Rahmen Parlament und Rat gemeinsam Gesetze erlassen, mit Auflistung von Rechtsakten, die in diesem Verfahren verabschiedet wurden
Besondere Gesetzgebungsverfahren
Erläuterung der Zusammenarbeit von Parlament und Rat in Zustimmungs- und Anhörungsverfahren
Arten von EU-Rechtsvorschriften
Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses
Verfolgen Sie den gesamten Werdegang eines Rechtsakts – von der Vorlage bis zur Verabschiedung, Umsetzung und Überarbeitung.
EU-Politik mitgestalten
Die Agenda für bessere Rechtsetzung der Kommission erlaubt es Einzelpersonen, Unternehmen, Interessenträgern, nationalen Behörden und anderen Organisationen, EU-Politik mitzugestalten. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- In öffentlichen Konsultationen (Fragebögen) auf dem Kommissionsportal Ihre Meinung zählt! können sie ihren Standpunkt zum Ausdruck bringen.
- Mit der Europäischen Bürgerinitiative können eine Million Bürger/innen aus einem Viertel der Mitgliedstaaten die Kommission zur Vorlage einer Rechtsvorschrift auffordern.
- Über SINAPSE e-communities können Experten aus der gesamten EU Wissen miteinander austauschen.
- Konferenz zur Zukunft Europas