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Wie wird EU-Politik beschlossen?

EU-Beschlussfassungsverfahren

Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:

  1. das Europäische Parlament (als Vertretung der EU-Bürger/innen)
  2. der Rat der Europäischen Union (als Vertretung der nationalen Regierungen)
  3. die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU)

EU-Strategien durchlaufen in der Regel ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren (früher auch als „Mitentscheidungsverfahren“ bezeichnet). Damit wird das Verfahren bezeichnet, in dessen Rahmen sich die drei Organe über eine Rechtsvorschrift einigen. 

Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften

Bevor die Kommission eine neue Maßnahme vorschlägt, bewertet sie deren mögliche wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen.

Dazu erstellt sie einen Bericht, eine sogenannte Folgenabschätzung, in der sie die Vor- und Nachteile politischer Optionen abwägt. In die Folgenabschätzung fließen Beiträge von NRO, nationalen Behörden und der Industrie sowie Stellungnahmen von Expertengruppen ein, deren Rat zu technischen Fragen eingeholt wird.

Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen können sich in öffentlichen Konsultationen (Fragebögen) auf dem Kommissionsportal Ihre Meinung zählt! dazu äußern.

Die nationalen Parlamente können ihre Vorbehalte förmlich geltend machen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Angelegenheit besser auf nationaler statt auf EU-Ebene zu lösen wäre.

Mehr über Folgenabschätzungen

Überprüfung und Annahme

Sobald die Kommission ihren Vorschlag eingebracht hat, wird dieser von Parlament und Rat geprüft und gegebenenfalls geändert. In der Regel kommen Parlament, Rat und Kommission daraufhin zusammen, um sich zu einigen.

Ist die Kommission mit Änderungen nicht einverstanden, kann der Rat sie nur durch einstimmigen Beschluss überstimmen. Wurde der Vorschlag nach Ansicht der Kommission übermäßig geändert, hat sie das Recht, ihn zurückzuziehen.

Können sich die drei Organe nicht auf einen gemeinsamen endgültigen Wortlaut einigen, ist eine zweite Lesung notwendig.

In der zweiten Lesung können Parlament und Rat weitere Änderungen vorschlagen. Das Parlament kann den Vorschlag auch blockieren, wenn eine Einigung mit dem Rat nicht möglich ist.

Kommt es hingegen zu einer Einigung von Parlament und Rat, kann der Vorschlag angenommen werden. Im gegenteiligen Fall wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, um eine Lösung zu finden. In dieser letzten Phase der zweiten Lesung können beide – Parlament und Rat – den Vorschlag noch blockieren.

Der Vorschlag wird verabschiedet, sobald sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Fassung geeinigt haben. Er wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Schritt-für-Schritt-Erläuterung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, in dessen Rahmen Parlament und Rat gemeinsam Gesetze erlassen, mit Auflistung von Rechtsakten, die in diesem Verfahren verabschiedet wurden

Besondere Gesetzgebungsverfahren

Erläuterung der Zusammenarbeit von Parlament und Rat in Zustimmungs- und Anhörungsverfahren

Arten von EU-Rechtsvorschriften 

Sitzungen des Europäischen Parlaments im Livestream

Tagungen des Rates der Europäischen Union im Livestream

Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses

Verfolgen Sie den gesamten Werdegang eines Rechtsakts – von der Vorlage bis zur Verabschiedung, Umsetzung und Überarbeitung.

Mehr zur Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses

Suche in Rechtsetzungsverfahren

EU-Politik mitgestalten

Die Agenda für bessere Rechtsetzung der Kommission erlaubt es Einzelpersonen, Unternehmen, Interessenträgern, nationalen Behörden und anderen Organisationen, EU-Politik mitzugestalten. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Mitmachen, mitreden, wählen.

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