EU-Beschlussfassungsverfahren
Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:
- das Europäische Parlament (als Vertretung der EU-Bürger*innen)
- der Rat der Europäischen Union (als Vertretung der Regierungen der EU-Länder)
- die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU)
EU-Strategien durchlaufen in der Regel ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Ein Verfahren, in dessen Rahmen sich die drei Organe über eine Rechtsvorschrift einigen.
Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften
Bevor die Kommission eine neue Maßnahme vorschlägt, bewertet sie deren mögliche wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen.
Dazu erstellt sie einen Bericht, eine sogenannte Folgenabschätzung, in der sie die Vor- und Nachteile politischer Optionen abwägt. In die Folgenabschätzung fließen Beiträge von NRO, nationalen Behörden und der Industrie sowie Stellungnahmen von Expertengruppen ein, deren Rat zu technischen Fragen eingeholt wird.
Auf dem Kommissionsportal Ihre Meinung zählt: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen können sich Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen in öffentlichen Konsultationen (Fragebögen) dazu äußern sowie auf Aufforderungen zur Stellungnahme antworten.
Bei der Ausarbeitung neuer Initiativen oder der Überprüfung bestehender Strategien und Rechtsvorschriften berücksichtigt die Kommission Bewertungen der bestehenden Strategien und Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Sie sammelt auch Erkenntnisse durch Umsetzungsdialoge mit der Industrie und KMU, den Sozialpartnern, regionalen und lokalen Behörden sowie durch Eignungsprüfungen von EU-Rechtsvorschriften.
Die nationalen Parlamente können ihre Vorbehalte förmlich geltend machen oder eine Stellungnahme abgeben, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Angelegenheit besser auf nationaler statt auf EU-Ebene zu lösen wäre.
Überarbeitung und Anpassung der EU-Rechtsvorschriften
Sobald die Kommission ihren Vorschlag eingebracht hat, wird dieser von Parlament und Rat geprüft und gegebenenfalls geändert. In der Regel kommen Parlament, Rat und Kommission daraufhin zusammen, um sich zu einigen.
Der Rat kann durch einstimmigen Beschluss die Kommission und ihre Einwände überstimmen. Die Kommission kann zudem einen Vorschlag zurückziehen, wenn sie der Ansicht ist, dass das Parlament ihn übermäßig geändert hat. Können sich die drei Organe nicht auf einen gemeinsamen endgültigen Wortlaut einigen, ist eine zweite Lesung notwendig.
In der zweiten Lesung können Parlament und Rat weitere Änderungen vorschlagen. Das Parlament kann den Vorschlag auch blockieren, wenn eine Einigung mit dem Rat nicht möglich ist.
Kommt es hingegen zu einer Einigung von Parlament und Rat, kann der Vorschlag angenommen werden. Im gegenteiligen Fall wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, um eine Lösung zu finden. In dieser letzten Phase der zweiten Lesung können beide – Parlament und Rat – den Vorschlag noch blockieren.
Der Vorschlag wird verabschiedet, sobald sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Fassung geeinigt haben. Er wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Besondere Gesetzgebungsverfahren
In bestimmten Fällen kann der Rat EU-Rechtsvorschriften allein ohne das Parlament erlassen. Dies erfordert die Anwendung einer von zwei Arten von besonderen Gesetzgebungsverfahren:
- Zustimmung: Der Rat kann eine Rechtsvorschrift nach Zustimmung des Parlaments erlassen, das den Vorschlag nicht ändern, aber annehmen oder ablehnen kann.
- Konsultation: Der Rat kann nach Stellungnahme des Parlaments eine Rechtsvorschrift erlassen. Der Rat muss eine solche Stellungnahme nicht berücksichtigen, aber er muss sie vor der Annahme einer Rechtsvorschrift einholen.
Arten von EU-Rechtsvorschriften
Sitzungen des Europäischen Parlaments im Livestream
Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses
Verfolgen Sie den gesamten Werdegang eines Rechtsakts – von der Vorlage bis zur Verabschiedung, Umsetzung und Überarbeitung.
EU-Politik mitgestalten
Die Agenda für bessere Rechtsetzung der Kommission erlaubt es Einzelpersonen, Unternehmen, Interessenträgern, nationalen Behörden und anderen Organisationen, EU-Politik mitzugestalten. Hier können Sie Ihre Meinung einbringen:
- Sie können auf dem Portal Ihre Meinung zählt: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen an öffentlichen Konsultationen (Fragebögen) teilnehmen oder auf Aufforderungen zur Stellungnahme antworten.
- Sie können Europäische Bürgerinitiativen initiieren oder daran teilnehmen, mit denen die Kommission zur Vorlage einer Rechtsvorschrift aufgefordert wird.
- Sie können sich mit anderen Sachverständigen aus der gesamten EU auf dem Gebiet der EU-Politikgestaltung und -Governance über SINAPSE e-communities austauschen.
- Sie können sich auf der Plattform für Bürgerbeteiligung einbringen und über politische Maßnahmen mitdiskutieren.
- Sie können über Bürgerforen, bei denen Bürger*innen aus der gesamten EU wichtige künftige Vorschläge erörtern, zur EU-Politik beitragen.
- Ein EU-Politikbereich liegt Ihnen besonders am Herzen? Richten Sie eine Petition an das Europäische Parlament oder unterstützen Sie eine Petition!
- Nehmen Sie an den Wahlen auf kommunaler, nationaler und europäischer Ebene teil oder lassen Sie sich zur Wahl stellen.