Die Europäische Union beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet, dass jede Tätigkeit der EU auf Verträgen fußt, die von allen EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger und demokratischer Basis angenommen wurden. Wenn zum Beispiel ein Politikbereich in einem Vertrag nicht erwähnt wird, kann die Kommission keinen Gesetzesvorschlag für diesen Bereich vorlegen.
Ein Vertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen EU-Mitgliedstaaten. In ihm sind die Zielsetzungen der EU, die für die EU-Institutionen geltenden Regeln, der Prozess der Entscheidungsfindung und die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten festgelegt.
Verträge werden überarbeitet, um die EU effizienter und transparenter zu gestalten, sie auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten vorzubereiten und um neue Bereiche der Zusammenarbeit (z. B. die gemeinsame Währung) einzuführen.
Im Rahmen der Verträge können die EU-Organe Rechtsvorschriften annehmen, die die Mitgliedstaaten anschließend umsetzen. Der vollständige Wortlaut der Verträge, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorschläge können in der EUR-Lex-Datenbank des EU-Rechts abgerufen werden.
Die wichtigsten Verträge in rückwärts chronologischer Reihenfolge (jüngste zuerst):
Vertrag von Lissabon
Unterzeichnung: 13. Dezember 2007
Inkrafttreten: 1. Dezember 2009
Zweck: die EU demokratischer und effizienter zu gestalten und in die Lage zu versetzen, globale Probleme wie den Klimawandel besser und geschlossener anzugehen
Wichtigste Neuerungen: mehr Befugnisse für das Europäische Parlament, ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat, die Europäische Bürgerinitiative, ein ständiger Präsident des Europäischen Rates, ein neuer Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer diplomatischer Dienst der EU
Der Vertrag von Lissabon legt klar fest, welche Befugnisse
- die EU hat,
- die EU-Mitgliedstaaten haben,
- beide haben.
Die EU baut auf den Zielen und Werten auf, die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sind.
Vollständiger Wortlaut des Vertrags von Lissabon
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004) – der ähnliche Ziele verfolgt wie der Vertrag von Lissabon – wurde zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert.
Vertrag von Nizza
Unterzeichnung: 26. Februar 2001
Inkrafttreten: 1. Februar 2003
Zweck: die EU-Institutionen zu reformieren, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten effizient arbeiten konnte
Wichtigste Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat
Vertrag von Amsterdam
Unterzeichnung: 2. Oktober 1997
Inkrafttreten: 1. Mai 1999
Zweck: die EU-Institutionen zu reformieren, um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten vorzubereiten
Wichtigste Neuerungen: Änderungen, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und EWG-Verträge sowie ein transparenterer Entscheidungsprozess (vermehrte Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens)
Vertrag über die Europäische Union – Vertrag von Maastricht
Unterzeichnung: 7. Februar 1992
Inkrafttreten: 1. November 1993
Zweck: die Europäische Währungsunion vorzubereiten und Elemente einer politischen Union (Bürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik) einzuführen
Wichtigste Neuerungen: Gründung der Europäischen Union und Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das dem Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme verleiht; neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Länder, z. B. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres
Einheitliche Europäische Akte
Unterzeichnung: 17. Februar 1986 (Luxemburg) / 28. Februar 1986 (Den Haag)
Inkrafttreten: 1. Juli 1987
Zweck: die Institutionen zur Vorbereitung des Beitritts Portugals und Spaniens zu reformieren und den Entscheidungsprozess bei der Verwirklichung des Binnenmarkts zu beschleunigen
Wichtigste Neuerungen: Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat (erschwert es einem einzelnen Land, einen Gesetzgebungsvorschlag mit einem Veto zu blockieren), Einführung von Zusammenarbeits- und Zustimmungsverfahren, die den Einfluss des Parlaments stärken
Fusionsvertrag – Vertrag von Brüssel
Unterzeichnung: 8. April 1965
Inkrafttreten: 1. Juli 1967
Zweck: die europäischen Institutionen zu modernisieren
Wichtigste Neuerungen: Einrichtung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates für die damaligen drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, Euratom und EGKS); aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam
Römische Verträge: EWG-Vertrag und Euratom-Vertrag
Unterzeichnung: 25. März 1957
Inkrafttreten: 1. Januar 1958
Zweck: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) zu gründen
Wichtigste Neuerungen: Ausweitung der europäischen Integration, indem auch eine allgemeine wirtschaftliche Zusammenarbeit einbezogen wird
Vollständiger Wortlaut des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Vollständiger Wortlaut des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Unterzeichnung: 18. April 1951
Inkrafttreten: 23. Juli 1952
Ausgelaufen am: 23. Juli 2002
Zweck: eine wechselseitige Abhängigkeit von Kohle- und Stahlindustrie zu schaffen, damit ein Land nicht mehr ohne das Wissen der anderen seine Streitkräfte mobilisieren kann; dies wirkte nach dem Zweiten Weltkrieg dem gegenseitigen Misstrauen und Spannungen entgegen. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus.
Die Gründungsverträge wurden geändert, als neue Länder der EU beitraten:
- 2013 (Kroatien)
- 2007 (Bulgarien, Rumänien)
- 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern)
- 1995 (Finnland, Österreich, Schweden)
- 1986 (Portugal, Spanien)
- 1981 (Griechenland)
- 1973 (Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich)
Die Seite wurde zuletzt am 21 April 2026 aktualisiert.
