Förderung und Schutz der Menschenrechte
Eine der Grundlagen der Europäischen Union ist das klare Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowohl innerhalb der EU als auch weltweit.
Die Maßnahmen und die Politik der EU im Bereich der Menschenrechte haben zwei Stoßrichtungen:
- Schutz der Grundrechte innerhalb der EU, in Übereinstimmung mit den Gründungsverträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Förderung von Menschenrechten und Demokratie weltweit in den Außenbeziehungen der EU zu anderen Ländern und Regionen sowie internationalen Organisationen
Die Achtung der Grundrechte ist für demokratische, auf der Rechtsstaatlichkeit beruhende Gesellschaften entscheidend. In der EU-Charta der Grundrechte sind die für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union verbindlichen Grundrechte festgeschrieben. Auch die nationalen Regierungen sind bei der Umsetzung von EU-Recht daran gebunden.
Mit ihrer Menschenrechtspolitik will die EU insbesondere
- die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und Freiheiten verteidigen
- das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung fördern
- die Position von Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitskräften und Arbeitgebern, Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU stärken
- die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie von Minderheiten, Kindern und älteren Menschen fördern und schützen
- die Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit fördern
- Zivilgesellschaft und Demokratie stärken
- den Zugang zu Justiz und wirksamem Rechtsschutz garantieren
- gegen Todesstrafe, Folter und Menschenhandel eintreten
- durch aktive Partnerschaften mit Partnerländern, internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft für die Menschenrechte eintreten
- Menschenrechtsklauseln in alle Handels- oder Kooperationsabkommen mit Nicht-EU-Ländern aufnehmen