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So werden die EU-Haushaltsmittel ausgegeben

Der EU-Haushalt ist das zentrale Instrument zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in der EU, mit dem sichergestellt wird, dass die EU demokratisch, friedlich, wohlhabend und wettbewerbsfähig bleibt. Die EU setzt den Haushalt zur Finanzierung ihrer Prioritäten und Vorhaben von großer Tragweite ein, die die meisten EU-Länder allein nicht finanzieren könnten – entweder aufgrund der Projektgröße oder des grenzüberschreitenden Charakters. Indem wir Ressourcen bündeln, zusammenstehen und allen EU-Ländern, ihren Bürger*innen und Ländern weltweit helfen, stärkt der EU-Haushalt die Wirtschaft und die geopolitische Stellung Europas. 

Die EU verabschiedet langfristige Ausgabenpläne, sogenannte mehrjährige Finanzrahmen (MFR), in denen die Ausgabenprioritäten und -plafonds der EU für mehrere Jahre festgelegt sind. Der derzeitige langfristige Haushaltsplan gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2027. 

Zusätzlich zum MFR wird jedes Jahr ein jährlicher Haushaltsplan verhandelt und angenommen. Darin sind die Ausgaben und Einnahmen für das Haushaltsjahr innerhalb der im MFR vereinbarten Grenzen festgelegt. 

Die Kommission legt einen Entwurf des Haushaltsplans vor, über den dann im Europäischen Parlament und Rat verhandelt und eine Einigung erzielt wird. Die Kommission ist für die Verwaltung der Mittel zuständig, wenngleich sie mehr als die Hälfte gemeinsam mit den nationalen Regierungen verwaltet. 

Jedes Jahr bewertet das Europäische Parlament die Ausführung des Haushaltsplans des Vorjahres und entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates, ob der Kommission eine „Entlastung“ erteilt wird (d. h. ob das Parlament der Ausführung des Haushaltsplans durch die Kommission zustimmt). 

So wird der Haushalt verhandelt und angenommen 

Wofür werden die Mittel verwendet?

Mit EU-Mitteln werden Arbeitsplätze geschaffen, Projekte zur Verbesserung unserer Gesundheits-, Bildungs-, Verkehrs- und Energieinfrastruktur finanziert, die Sicherheit unserer Grenzen verbessert, der Klimawandel bekämpft und der digitale Wandel unserer Gesellschaften gefördert. Und das sind lediglich einige wenige Beispiele. 

Als zentrales Instrument zur Krisenbewältigung ist der EU-Haushalt in den letzten Jahren mehr und mehr Ausdruck der Solidarität der EU und trägt dazu bei, die größten Herausforderungen der EU zu bewältigen – von der Corona-Pandemie über die russische Invasion der Ukraine, die Gewährleistung unserer Energieunabhängigkeit bis hin zum Aufbau unserer strategischen Autonomie.

Zusammen mit dem Aufbaufonds NextGenerationEU beläuft sich der Haushalt 2021-2027 auf rund 2 Billionen EUR zu jeweiligen Preisen. Der EU-Haushalt ist in sieben Ausgabenbereiche gegliedert:

  1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales
  2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte
  3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
  4. Migration und Grenzmanagement
  5. Sicherheit und Verteidigung
  6. Nachbarschaft und die Welt
  7. Europäische öffentliche Verwaltung

Überblick über die langfristigen Haushaltsbeträge zu jeweiligen Preisen 

Prioritäten und Ausgaben im Haushaltsplan 2024 

Mit dem Haushalt 2024 wird der dringlichste Wiederaufbaubedarf der EU-Länder und Partner in der ganzen Welt finanziert. Die Mittel tragen dazu bei, die EU durch die Förderung des grünen und des digitalen Wandels zu modernisieren und zu stärken, sodass Arbeitsplätze geschaffen werden und der Rolle Europas in der Welt mehr Gewicht verliehen wird.  

Folgende Bereiche stehen dabei im Mittelpunkt: stärkere Unterstützung der Ukraine durch die EU, Förderung von Investitionen in kritische Technologien und Verteidigung, Unterstützung von Partnern im Westbalkan und Hilfe für EU-Länder, die von Naturkatastrophen betroffen sind, sowie für Länder, die mit humanitären Krisen konfrontiert sind. 

Verwaltung der EU-Mittel

Im Zeitraum 2021-2027 wird der langfristige Haushalt folgendermaßen verwaltet:

  • Die nationalen Behörden und die Kommission verwalten gemeinsam 56 % des Haushalts („geteilte Mittelverwaltung“). 
  • Die Kommission, ihre Agenturen und Delegationen außerhalb der EU verwalten 37 % des Haushalts („direkte Mittelverwaltung“). 
  • Andere internationale Organisationen, nationale Einrichtungen und Nicht-EU-Länder verwalten 7 % des Haushalts („indirekte Mittelverwaltung“). 
  • Bei NextGenerationEU werden 90 % der Mittel über die Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt, die im Wege der direkten Mittelverwaltung durchgeführt wird und sich auf insgesamt 648 Mrd. EUR beläuft.

Die endgültige Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans liegt bei der Kommission, die dafür zu sorgen hat, dass jeder ausgegebene Euro erfasst und verbucht wird. Bei der Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge arbeiten die Kommission und die Länder zusammen. 

Der jährliche EU-Haushalt unterliegt sowohl während als auch nach seiner Ausführung internen und externen Prüfungen durch die Kommission, den Europäischen Rechnungshof und das Europäische Parlament. Ferner kann das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung Untersuchungen zur betrügerischen Verwendung von EU-Mitteln einleiten. 

Maßnahmen für mehr Transparenz und zum Schutz des EU-Haushalts  

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