Lebensmittelsicherheit – vom Erzeuger zum Verbraucher
Der Gesundheitsschutz ist das Ziel sämtlicher EU-Rechtsvorschriften und ‑Normen in den Bereichen Landwirtschaft, Tierzucht und Lebensmittelerzeugung. Ein umfassendes, EU-weit geltendes Gesetzeswerk erfasst die gesamte Lebensmittelherstellungs- und -verarbeitungskette in der EU sowie ein- und ausgeführte Waren.
Die EU-Länder setzen diese harmonisierten Normen um und nehmen zu deren Durchsetzung Kontrollen vor. Die EU prüft ihrerseits die Anwendung und die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und Kontrollen. Sie organisiert auch Schulungen für die zuständigen Behörden in der EU und auf internationaler Ebene.
Politik und Maßnahmen der EU im Bereich der Lebensmittelsicherheit konzentrieren sich auf 4 wichtige Bereiche des Schutzes:
- Lebensmittelhygiene: Unternehmen der Lebensmittelbranche, von landwirtschaftlichen Betrieben über die Gastronomie bis hin zu Importeuren von Lebensmitteln, sind an das EU-Lebensmittelrecht gebunden.
- Tiergesundheit: Hygienekontrollen und ‑maßnahmen für Haus-, Nutz- und Wildtiere gewährleisten die Überwachung und Bekämpfung von Krankheiten und ermöglichen es, die Verbringung sämtlicher Nutztiere zu verfolgen.
- Pflanzengesundheit: die frühzeitige Erkennung und Tilgung von Schädlingen verhindert deren Ausbreitung und gewährleistet gesunde Samen.
- Kontaminanten und Rückstände: Kontrollen schützen Lebens- und Futtermittel vor Verunreinigungen. Für Kontaminanten und Rückstände in einheimischen und importierten Lebensmittel- und Futtermittelerzeugnissen gelten bestimmte zulässige Höchstwerte.
- Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF)
- TRACES-Verfolgungssystem für das Veterinärwesen
- EU-Pestiziddatenbank
- Meldungen über Beanstandungen im Bereich der Pflanzengesundheit (EUROPHYT)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt unabhängige Risikobewertungen und wissenschaftliche Gutachten, deren Ergebnisse in die EU-Lebensmittelsicherheitsstandards einfließen.