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Welche Organe und Einrichtungen gibt es?

Struktur und Standort

Die Europäische Union ist in ihrer institutionellen Struktur einzigartig und ihr Beschlussfassungssystem entwickelt sich ständig weiter. Es gibt 7 Organe, 8 Einrichtungen und über 30 dezentrale Agenturen der EU, verteilt in der gesamten Union. In enger Zusammenarbeit verfolgen sie die gemeinsamen Interessen der EU und der europäischen Bevölkerung. 

Im administrativen Bereich gibt es zudem noch 20 Agenturen und Organisationen, die spezifische rechtliche Aufgaben wahrnehmen, sowie 4 interinstitutionelle Dienste, die die Organe bei ihrer Arbeit unterstützen.

Jede Struktur hat spezifische Aufgaben: Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften, Politikgestaltung, Umsetzung politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten in Fachbereichen wie Gesundheit, Medizin, Verkehr und Umwelt.

4 zentrale Beschlussfassungsorgane prägen die EU-Verwaltung: Sie geben der EU gemeinsam die politische Richtung vor und nehmen im Rechtsetzungsprozess unterschiedliche Rollen ein: 

  • das Europäische Parlament (Brüssel/Straßburg/Luxemburg)
  • der Europäische Rat (Brüssel)
  • der Rat der Europäischen Union (Brüssel/Luxemburg)
  • die Europäische Kommission (Brüssel/Luxemburg/Vertretungen in der gesamten EU) 

Ihre Arbeit wird durch andere Organe und Einrichtungen ergänzt. Dazu zählen:

  • der Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg)
  • die Europäische Zentralbank (Frankfurt)
  • der Europäische Rechnungshof (Luxemburg)

 

Die Organe und Einrichtungen der EU arbeiten eng mit dem europaweiten Netz der EU-Agenturen und -Organisationen zusammen, deren Hauptaufgabe darin besteht, die EU-Politik vor Ort praktisch umzusetzen.

Rund 60 000 EU-Beamtinnen und -Beamte und sonstige Bedienstete stehen im Dienst der 450 Millionen Europäerinnen und Europäer (sowie zahlloser anderer Menschen auf der ganzen Welt). Im Vergleich sind das nicht besonders viele: Das französische Finanzministerium etwa beschäftigt allein rund 140 000 Mitarbeiter*innen für eine Gesamtbevölkerung von nur 67 Millionen Menschen.

Zahlen und Fakten

Organe

Die Befugnisse, Zuständigkeiten und Verfahren der EU-Organe sind in den Gründungsverträgen der EU festgelegt, nämlich dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (1957) und dem Vertrag über die Europäische Union (1992). Mit dem Vertrag von Lissabon (2007) wurden Zuständigkeiten angepasst und ergänzt.  

Die 4 wichtigsten EU-Organe – mit ihren unterschiedlichen Funktionen – legen in enger Zusammenarbeit die Agenda der EU fest und initiieren und koordinieren den EU-Gesetzgebungsprozess. 

Der Europäische Rat wird in der Regel zwar nicht gesetzgeberisch tätig, aber er kann Änderungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vereinbaren. Seine Hauptaufgabe besteht hingegen darin, die politische Richtung der EU vorzugeben. In den meisten Fällen erarbeiten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die politischen Maßnahmen und Gesetze, die in der gesamten EU gelten. Dies geschieht nach dem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Grundsätzlich schlägt die Kommission neue Rechtsvorschriften vor, die anschließend vom Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten setzen diese dann um, und die Kommission stellt ihrerseits sicher, dass sie ordnungsgemäß angewandt werden.

Einrichtungen

Neben den Organen gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die die EU bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit besonderen Funktionen unterstützen. So haben einige dieser Einrichtungen die Aufgabe, die Organe zu beraten (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Europäischer Ausschuss der Regionen), andere wiederum stellen sicher, dass die Organe die Vorschriften und Verfahren der EU einhalten (Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäischer Datenschutzbeauftragter). Der Europäische Auswärtige Dienst ist eine außenpolitische Einrichtung, die die EU in auswärtigen Angelegenheiten unterstützt.

Interinstitutionelle Dienste

Die EU-Organe haben 4 interinstitutionelle Dienste eingerichtet, die den EU-Organen und ihren Agenturen und Einrichtungen zuarbeiten und ihre Arbeit unterstützen. Sie sind jeweils für grundlegende betriebliche Erfordernisse der EU-Organe wie Einstellungspolitik, Fortbildung und Personalentwicklung, IT und Veröffentlichungen zuständig. Das Amt für Veröffentlichungen wurde bereits im Jahr 1969, die anderen Ämter hingegen erst in jüngerer Zeit eingerichtet: das Europäische Amt für Personalauswahl im Jahr 2003, die Europäische Verwaltungsakademie im Jahr 2005 und das IT-Notfallteam im Jahr 2012.

Dezentrale Agenturen

Aktuell gibt es über 30 dezentrale Agenturen, mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit, die auf unbestimmte Zeit eingerichtet wurden und von den Organen der EU abzugrenzen sind. 

Sie tragen zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU bei und fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen und den nationalen Behörden vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln.

Die dezentralen Agenturen sind in ganz Europa verteilt und befassen sich mit Themen, die sich auf den Alltag von fast 450 Millionen Menschen in der EU auswirken. Dazu gehören etwa die Bereiche Lebensmittel, Medizin, Justiz, Verkehrssicherheit, Drogenabhängigkeit und Umwelt.

Ein Beispiel:

Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist eine dezentrale Agentur mit Sitz in Amsterdam. Sie wurde 1995 gegründet und stellt sicher, dass die Arzneimittel für Mensch und Tier in ganz Europa wirksam und sicher sind. Darüber hinaus fördert sie Forschung und Innovation bei der Entwicklung von Arzneimitteln. Sie hat einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln, Heilmitteln für seltene Krankheiten, neuartigen Therapien sowie pflanzlichen und Tierarzneimitteln geleistet. Auch bei der Bekämpfung von weitverbreiteten Krankheiten wie AIDS, Krebs, Alzheimer und Diabetes kommt ihr eine wichtige Rolle zu. 

Alle dezentralen Agenturen auf einen Blick
Das tut die Europäische Arzneimittel-Agentur gegen Viruskrankheiten

  • 1. FEBRUAR 2022
Joint statement of the European Parliament, the Council of the EU and the European Commission on decentralised agencies

 

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die EU hat 3 Agenturen mit klar definierten technischen, wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben eingerichtet. Die Hauptaufgabe dieser Agenturen besteht darin, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und anderer Aspekte des auswärtigen Handelns der EU zu unterstützen.

Die Verteidigungsagentur unterstützt den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten und die militärische Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Sie fördert Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich, stärkt die europäische Verteidigungsindustrie und fungiert als militärische Schnittstelle für die EU-Politik.

Das Institut analysiert Fragestellungen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es erstellt Analysen, organisiert Diskussionsforen als Beitrag zur EU-Politikgestaltung und trägt zu Diskussionen über die Sicherheitsstrategie innerhalb und außerhalb Europas bei.

Das Satellitenzentrum stellt insbesondere mithilfe der Analyse von Daten aus Erdbeobachtungssatelliten Produkte und Dienste der weltraumgestützten Aufklärung bereit. Es warnt Entscheidungsträger frühzeitig vor potenziellen Krisen, damit rechtzeitig diplomatische, wirtschaftliche und humanitäre Maßnahmen ergriffen werden können.

Exekutivagenturen

Die Europäische Kommission hat für einen begrenzten Zeitraum 6 Exekutivagenturen eingerichtet, die gezielte Aufgaben im Zusammenhang mit EU-Programmen übernehmen. Diese Exekutivagenturen, die juristische Personen sind, arbeiten der Kommission bei Initiativen in den Bereichen Gesundheit, Bildung bis hin zu Innovation und Forschung zu.

Ein Beispiel:

Die Europäische Kommission hat die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) eingerichtet, um den Europäischen Innovationsrat, der bahnbrechende Technologien und Innovationen ermittelt und unterstützt, zu entwickeln und umzusetzen. Die Agentur ist auch für die Verwaltung von EU-Programmen in den Bereichen KMU-Unterstützung, Innovationsökosysteme, Binnenmarkt, Verbraucherpolitik und interregionale Innovationsinvestitionen zuständig. Sie stellt sicher, dass die im Rahmen dieser Programme finanzierten Arbeiten fruchten und der Kommission einen wertvollen Input zu ihren politischen Aufgaben geben.

Alle Exekutivagenturen auf einen Blick

Euratom-Agenturen und -Einrichtungen

Es gibt 2 Euratom-Agenturen und -Einrichtungen, die zwecks Unterstützung der Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957) eingerichtet wurden. Zweck dieses Vertrags ist, die nationalen zivilen Kernforschungsprogramme abzustimmen, Wissen, Infrastruktur und Finanzmittel für die Nutzung von Kernenergie bereitzustellen und eine ausreichende und sichere Versorgung mit Kernenergie zu gewährleisten.

Die Euratom-Versorgungsagentur stellt eine regelmäßige und gerechte Versorgung in der EU mit Kernbrennstoffen sicher und erhöht damit die Versorgungssicherheit der Verbraucher*innen in der Europäischen Union.

Das gemeinsame Unternehmen verwaltet den Beitrag der EU zum Projekt ITER (Versuchs-Kernfusionsreaktor), mit dem die wissenschaftliche und technologische Durchführbarkeit der Fusionsenergienutzung demonstriert werden soll. Es arbeitet bei Fusionsforschungs- und -entwicklungsprojekten mit Japan zusammen.