Struktur und Standort
Die Europäische Union ist in ihrer institutionellen Struktur einzigartig und ihr Beschlussfassungssystem entwickelt sich ständig weiter. Es gibt 7 Organe, 8 Einrichtungen und über 30 dezentrale Agenturen der EU, verteilt in der gesamten Union. In enger Zusammenarbeit verfolgen sie die gemeinsamen Interessen der EU und der europäischen Bevölkerung.
Im administrativen Bereich gibt es zudem noch 20 Agenturen und Organisationen, die spezifische rechtliche Aufgaben wahrnehmen, sowie 4 interinstitutionelle Dienste, die die Organe bei ihrer Arbeit unterstützen.
Jede Struktur hat spezifische Aufgaben: Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften, Politikgestaltung, Umsetzung politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten in Fachbereichen wie Gesundheit, Medizin, Verkehr und Umwelt.
4 zentrale Beschlussfassungsorgane prägen die EU-Verwaltung: Sie geben der EU gemeinsam die politische Richtung vor und nehmen im Rechtsetzungsprozess unterschiedliche Rollen ein:
- das Europäische Parlament (Brüssel/Straßburg/Luxemburg)
- der Europäische Rat (Brüssel)
- der Rat der Europäischen Union (Brüssel/Luxemburg)
- die Europäische Kommission (Brüssel/Luxemburg/Vertretungen in der gesamten EU)
Ihre Arbeit wird durch andere Organe und Einrichtungen ergänzt. Dazu zählen:
- der Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg)
- die Europäische Zentralbank (Frankfurt)
- der Europäische Rechnungshof (Luxemburg)
Die Organe und Einrichtungen der EU arbeiten eng mit dem europaweiten Netz der EU-Agenturen und -Organisationen zusammen, deren Hauptaufgabe darin besteht, die EU-Politik vor Ort praktisch umzusetzen.
Rund 60 000 EU-Beamtinnen und -Beamte und sonstige Bedienstete stehen im Dienst der 450 Millionen Europäerinnen und Europäer (sowie zahlloser anderer Menschen auf der ganzen Welt). Im Vergleich sind das nicht besonders viele: Das französische Finanzministerium etwa beschäftigt allein rund 140 000 Mitarbeiter*innen für eine Gesamtbevölkerung von nur 67 Millionen Menschen.
Organe
Die Befugnisse, Zuständigkeiten und Verfahren der EU-Organe sind in den Gründungsverträgen der EU festgelegt, nämlich dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (1957) und dem Vertrag über die Europäische Union (1992). Mit dem Vertrag von Lissabon (2007) wurden Zuständigkeiten angepasst und ergänzt.
Die 4 wichtigsten EU-Organe – mit ihren unterschiedlichen Funktionen – legen in enger Zusammenarbeit die Agenda der EU fest und initiieren und koordinieren den EU-Gesetzgebungsprozess.
Der Europäische Rat wird in der Regel zwar nicht gesetzgeberisch tätig, aber er kann Änderungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vereinbaren. Seine Hauptaufgabe besteht hingegen darin, die politische Richtung der EU vorzugeben. In den meisten Fällen erarbeiten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die politischen Maßnahmen und Gesetze, die in der gesamten EU gelten. Dies geschieht nach dem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.
Grundsätzlich schlägt die Kommission neue Rechtsvorschriften vor, die anschließend vom Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten setzen diese dann um, und die Kommission stellt ihrerseits sicher, dass sie ordnungsgemäß angewandt werden.
Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder und wird direkt gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union fasst das Parlament Beschlüsse über europäische Rechtsvorschriften und billigt auch den EU-Haushalt. Es betreibt ein Netz von Verbindungsbüros in den Hauptstädten der EU sowie in London, Edinburgh und Washington D.C.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder kommen als „Europäischer Rat“ zusammen, um die allgemeine politische Richtung der Europäischen Union und ihre Prioritäten festzulegen. Den Vorsitz im Europäischen Rat führt ein Präsident bzw. eine Präsidentin, der/die für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird. Die Amtszeit kann einmal verlängert werden. Der Europäische Rat erlässt keine Gesetze, er kann lediglich die EU-Verträge ändern.
Represents the governments of EU countries. In diesem Rat treten die nationalen Minister*innen aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsvorschriften zu verabschieden und politische Strategien zu koordinieren. Die Ministerinnen und Minister treten je nach dem zu erörterndem Thema in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammen. Der Rat der EU fasst gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Beschlüsse über europäische Gesetze.
Die Europäische Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen der EU und ist das wichtigste Exekutivorgan der EU. Sie nutzt ihr sogenanntes Initiativrecht, um Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vorzulegen. Diese werden anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen. Die Kommission ist auch zuständig für alle EU-Politikbereiche mit Ausnahme der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die vom Hohen Vertreter bzw. der Hohen Vertreterin für die GASP (gleichzeitig Vizepräsident*in der Europäischen Kommission) wahrgenommen wird, sowie für den EU-Haushalt; daneben stellt sie sicher, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht korrekt anwenden. Sie verfügt über Vertretungsbüros, die als Sprachrohr der Kommission in der gesamten EU dienen. Die Büros beobachten und analysieren die öffentliche Meinung im jeweiligen Mitgliedstaat, informieren über die EU-Politik und die Arbeitsweise der EU und erleichtern die Zusammenarbeit der Kommission mit dem Land.
Ergänzt wird die Arbeit dieser 4 wichtigsten EU-Organe, die die Gesetzgebungs- und Exekutivaufgaben der EU wahrnehmen, durch 3 weitere EU-Organe. Diese sind: der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof. Diese 3 Organe sind für die rechtlichen und finanziellen Aspekte sowie für die externe Prüfung der Europäischen Union zuständig.
Der Gerichtshof stellt sicher, dass das Unionsrecht befolgt wird und die Verträge korrekt ausgelegt und angewandt werden: Er überprüft die Rechtmäßigkeit der Handlungen der EU-Organe, stellt sicher, dass die EU-Länder ihren Verpflichtungen aus den Verträgen nachkommen, und legt auf Ersuchen nationaler Gerichte das EU-Recht aus.
Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken sind dafür zuständig, für stabile Preise im Euro-Währungsgebiet zu sorgen. Sie sind zudem für die Währungs- und Wechselkurspolitik im Euro-Währungsgebiet verantwortlich und werden bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen der EU unterstützend tätig.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) trägt zu einem besseren EU-Finanzmanagement und mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz bei und fungiert als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der EU-Bürger*innen. Er überprüft, ob die EU-Mittel korrekt verbucht wurden, ob sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Verordnungen erhoben und ausgegeben wurden und ob sie ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten.
Einrichtungen
Neben den Organen gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die die EU bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit besonderen Funktionen unterstützen. So haben einige dieser Einrichtungen die Aufgabe, die Organe zu beraten (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Europäischer Ausschuss der Regionen), andere wiederum stellen sicher, dass die Organe die Vorschriften und Verfahren der EU einhalten (Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäischer Datenschutzbeauftragter). Der Europäische Auswärtige Dienst ist eine außenpolitische Einrichtung, die die EU in auswärtigen Angelegenheiten unterstützt.
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ist der diplomatische Dienst der Europäischen Union. Er unterstützt den Hohen Vertreter bzw. die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (gleichzeitig Vizepräsident*in der Europäischen Kommission) bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und stellt die Kohärenz und Koordinierung des auswärtigen Handelns der EU sicher. Er verfügt über ein weltweites Netz von EU-Delegationen.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) vertritt eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Interessenträger aus ganz Europa, darunter Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vertreter anderer Sozial-, Berufs-, Wirtschafts- und Kulturverbände. Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission konsultieren den EWSA bei Entscheidungen in politischen Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission konsultieren den AdR in Angelegenheiten, die für regionale und lokale Gebietskörperschaften von Belang sind.
Die EIB ist der Kreditgeber der Europäischen Union. Ihre Tätigkeiten sind insbesondere auf die Bereiche Klima- und Umweltschutz, Entwicklung, Innovation und Kompetenzen, kleine und mittlere Unternehmen, Infrastruktur und Kohäsion ausgerichtet.
Die Europäische Ombudsstelle ist eine unabhängige und unparteiische Einrichtung, die von den Organen und Agenturen der EU Rechenschaft einholen kann und eine gute Verwaltung fördert. Die Stelle hilft Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen, die Schwierigkeiten mit der EU-Verwaltung haben, indem sie Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit prüft und allgemeinere systemische Probleme untersucht.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) stellt sicher, dass alle EU-Organe und -Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt als unabhängiges Gremium die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten EU sicher und fördert die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutzbehörden.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist die unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union. Sie ist für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig.
Interinstitutionelle Dienste
Die EU-Organe haben 4 interinstitutionelle Dienste eingerichtet, die den EU-Organen und ihren Agenturen und Einrichtungen zuarbeiten und ihre Arbeit unterstützen. Sie sind jeweils für grundlegende betriebliche Erfordernisse der EU-Organe wie Einstellungspolitik, Fortbildung und Personalentwicklung, IT und Veröffentlichungen zuständig. Das Amt für Veröffentlichungen wurde bereits im Jahr 1969, die anderen Ämter hingegen erst in jüngerer Zeit eingerichtet: das Europäische Amt für Personalauswahl im Jahr 2003, die Europäische Verwaltungsakademie im Jahr 2005 und das IT-Notfallteam im Jahr 2012.
Das IT-Notfallteam (CERT-EU) wehrt Attacken auf die Computersysteme der EU-Institutionen ab, unterstützt die Teams für IT-Sicherheit in den EU-Institutionen und arbeitet mit den CERT-Stellen des öffentlichen Sektors in den einzelnen EU-Ländern zusammen.
Die Europäische Verwaltungsakademie bietet Weiterbildungen für EU-Bedienstete in spezifischen Bereichen an und arbeitet zwecks Vermeidung von doppeltem Aufwand eng mit den Fortbildungsabteilungen aller Organe zusammen.
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert Auswahlverfahren, um neue Bedienstete für die Organe und Agenturen der EU zu rekrutieren.
Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union ist für alle Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU der offizielle Dienstleister im Bereich Veröffentlichungen. Das Amt fungiert somit als zentrale Anlaufstelle für den Zugang zum EU-Recht, zu Veröffentlichungen, offenen Daten, Forschungsergebnissen, Vergabebekanntmachungen und anderen offiziellen Informationen.
Dezentrale Agenturen
Aktuell gibt es über 30 dezentrale Agenturen, mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit, die auf unbestimmte Zeit eingerichtet wurden und von den Organen der EU abzugrenzen sind.
Sie tragen zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU bei und fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen und den nationalen Behörden vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln.
Die dezentralen Agenturen sind in ganz Europa verteilt und befassen sich mit Themen, die sich auf den Alltag von fast 450 Millionen Menschen in der EU auswirken. Dazu gehören etwa die Bereiche Lebensmittel, Medizin, Justiz, Verkehrssicherheit, Drogenabhängigkeit und Umwelt.
Ein Beispiel:
Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist eine dezentrale Agentur mit Sitz in Amsterdam. Sie wurde 1995 gegründet und stellt sicher, dass die Arzneimittel für Mensch und Tier in ganz Europa wirksam und sicher sind. Darüber hinaus fördert sie Forschung und Innovation bei der Entwicklung von Arzneimitteln. Sie hat einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln, Heilmitteln für seltene Krankheiten, neuartigen Therapien sowie pflanzlichen und Tierarzneimitteln geleistet. Auch bei der Bekämpfung von weitverbreiteten Krankheiten wie AIDS, Krebs, Alzheimer und Diabetes kommt ihr eine wichtige Rolle zu.
Alle dezentralen Agenturen auf einen Blick
Das tut die Europäische Arzneimittel-Agentur gegen Viruskrankheiten
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Die EU hat 3 Agenturen mit klar definierten technischen, wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben eingerichtet. Die Hauptaufgabe dieser Agenturen besteht darin, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und anderer Aspekte des auswärtigen Handelns der EU zu unterstützen.
Die Verteidigungsagentur unterstützt den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten und die militärische Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Sie fördert Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich, stärkt die europäische Verteidigungsindustrie und fungiert als militärische Schnittstelle für die EU-Politik.
Das Institut analysiert Fragestellungen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es erstellt Analysen, organisiert Diskussionsforen als Beitrag zur EU-Politikgestaltung und trägt zu Diskussionen über die Sicherheitsstrategie innerhalb und außerhalb Europas bei.
Das Satellitenzentrum stellt insbesondere mithilfe der Analyse von Daten aus Erdbeobachtungssatelliten Produkte und Dienste der weltraumgestützten Aufklärung bereit. Es warnt Entscheidungsträger frühzeitig vor potenziellen Krisen, damit rechtzeitig diplomatische, wirtschaftliche und humanitäre Maßnahmen ergriffen werden können.
Exekutivagenturen
Die Europäische Kommission hat für einen begrenzten Zeitraum 6 Exekutivagenturen eingerichtet, die gezielte Aufgaben im Zusammenhang mit EU-Programmen übernehmen. Diese Exekutivagenturen, die juristische Personen sind, arbeiten der Kommission bei Initiativen in den Bereichen Gesundheit, Bildung bis hin zu Innovation und Forschung zu.
Ein Beispiel:
Die Europäische Kommission hat die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) eingerichtet, um den Europäischen Innovationsrat, der bahnbrechende Technologien und Innovationen ermittelt und unterstützt, zu entwickeln und umzusetzen. Die Agentur ist auch für die Verwaltung von EU-Programmen in den Bereichen KMU-Unterstützung, Innovationsökosysteme, Binnenmarkt, Verbraucherpolitik und interregionale Innovationsinvestitionen zuständig. Sie stellt sicher, dass die im Rahmen dieser Programme finanzierten Arbeiten fruchten und der Kommission einen wertvollen Input zu ihren politischen Aufgaben geben.
Euratom-Agenturen und -Einrichtungen
Es gibt 2 Euratom-Agenturen und -Einrichtungen, die zwecks Unterstützung der Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957) eingerichtet wurden. Zweck dieses Vertrags ist, die nationalen zivilen Kernforschungsprogramme abzustimmen, Wissen, Infrastruktur und Finanzmittel für die Nutzung von Kernenergie bereitzustellen und eine ausreichende und sichere Versorgung mit Kernenergie zu gewährleisten.
Die Euratom-Versorgungsagentur stellt eine regelmäßige und gerechte Versorgung in der EU mit Kernbrennstoffen sicher und erhöht damit die Versorgungssicherheit der Verbraucher*innen in der Europäischen Union.
Das gemeinsame Unternehmen verwaltet den Beitrag der EU zum Projekt ITER (Versuchs-Kernfusionsreaktor), mit dem die wissenschaftliche und technologische Durchführbarkeit der Fusionsenergienutzung demonstriert werden soll. Es arbeitet bei Fusionsforschungs- und -entwicklungsprojekten mit Japan zusammen.