Der Euro ist der konkreteste Ausdruck der europäischen Integration: rund 341 Millionen Menschen benutzen ihn täglich und machen ihn damit zur der weltweit am zweithäufigsten verwendeten Währung. Für diejenigen, die ins EU-Ausland reisen oder EU-weit im Internet einkaufen, liegen die Vorteile der gemeinsamen Währung auf der Hand.
Euro-Länder
Der Euro (€) ist die offizielle Währung von 20 der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union. Diese Länder bilden den Euro-Raum, offiziell als „Euro-Währungsgebiet“ bezeichnet.
Alle EU-Länder sind Teil der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), und 20 dieser Länder haben ihre nationalen Währungen durch die gemeinsame Währung – den Euro – ersetzt. Diese EU-Länder bilden das – in der Alltagssprache auch als „Euro-Raum“ bezeichnete – Euro-Währungsgebiet.
Einige Länder haben den Euro bislang noch nicht übernommen, werden dies aber tun, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Länder, die der EU im Zuge der Erweiterungen von 2004, 2007 und 2013, also erst nach der Euro-Einführung 2002, beigetreten sind.
Gelegentlich bedingen sich EU-Mitgliedstaaten in Verhandlungen über Rechtsvorschriften oder Verträge der Europäischen Union ein Recht auf Nichtteilnahme an bestimmten Politikbereichen aus. Bei der gemeinsamen Währung ist dies der Fall für Dänemark. Das Land hat nach dem Beitritt zur EU seine bisherige Währung beibehalten.
Beitritt zum Euro-Währungsgebiet
Um dem Euro-Währungsgebiet beitreten zu können, müssen die EU-Mitgliedstaaten die „Konvergenzkriterien“ einhalten.
Diese verbindlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen wurden 1992 im Vertrag von Maastricht vereinbart und werden daher auch als „Maastricht-Kriterien“ bezeichnet. Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks sind verpflichtet, den Euro einzuführen und dem Euro-Raum beizutreten, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Der Vertrag legt keinen besonderen Zeitplan für den Beitritt zum Euro-Raum fest, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, ihre jeweiligen Strategien zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Einführung des Euro zu entwickeln.
Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank entscheiden gemeinsam, ob Kandidaten für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet die Bedingungen für die Einführung des Euro erfüllen. Nach einer Bewertung der erzielten Fortschritte anhand der Konvergenzkriterien veröffentlichen die beiden Organe ihre Schlussfolgerungen in entsprechenden Berichten. Diese werden anschließend vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in Absprache mit dem Parlament und den Staats- und Regierungsspitzen ratifiziert. Bei einer positiven Entscheidung kann die Einführung des Euro in die Wege geleitet werden.